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Bürgerämter in Haibach (Unterfranken) - Öffnungszeiten

Info zu Bürgeramt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(2)
Bürgeramt
0.43 km von Haibach (Unterfranken)
Anschrift:Hauptstraße 6, 63808 Haibach
Telefon:0602164820
Fax:0602164850
E-Mail:gemeinde@haibach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00 - 12:00 Uhr, Di 13:30 - 17:00 Uhr, Do 13:30 - 18:00 Uhr
(0)
Landratsamt Aschaffenburg - Bürgeramt
3.18 km von Haibach (Unterfranken)
Anschrift:Bayernstraße 18, 63739 Aschaffenburg
Telefon:060213940
Fax:06021394999
E-Mail:poststelle@lra-ab.bayern.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Haibach (Unterfranken)

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(4)
Bürgeramt (Markt Goldbach)
3.68 km von Haibach (Unterfranken)
Anschrift:Sachsenhausen 19, 63773 Goldbach
Telefon:06021500633
Fax:06021500619
E-Mail:poststelle@markt-goldbach.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
(1)
Bürgeramt
3.76 km von Haibach (Unterfranken)
Anschrift:Ludwig-Straub-Straße 2, 63856 Bessenbach
Telefon:06095971111
Fax:06095971130
E-Mail:gemeinde@bessenbach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 13-18 Uhr
(2)
Bürgerbüro
3.97 km von Haibach (Unterfranken)
Anschrift:Dalbergstraße 15, 63739 Aschaffenburg
Telefon:06021330555
Fax:06021330626
E-Mail:buergeramt@aschaffenburg.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(3)
Bürgeramt
4.02 km von Haibach (Unterfranken)
Anschrift:Rathausstr. 3, 63768 Hösbach
Telefon:060215003320
Fax:06021500359
E-Mail:poststelle@hoesbach.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di+Fr 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Mi 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr sowie 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Do 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
(1)
Bürgeramt
5.67 km von Haibach (Unterfranken)
Anschrift:Schulstraße 17, 63864 Glattbach
Telefon:06021349125
Fax:06021349144
E-Mail:tanja.stumpf@glattbach.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Bürgeramt Haibach (Unterfranken)
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Bürgeramt

Das Bürgeramt ist als bürgernahe Behörde mit melderechtlichen Aufgaben betraut. Die Bedeutung des Bürgerservice zeigt sich etwa in erweiterten Öffnungszeiten und kürzeren Wartezeiten, was insbesondere in größeren Städten angestrebt wird.

Bezeichnung

Die Benennung des Bürgeramtes variiert regional. Oft werden die einschlägigen Behörden als Bürgerbüros, Einwohnermeldeämter oder Bürgerdienste bezeichnet. In der Schweiz sind Bürgerämter als Einwohnerkontrollen oder Personenmeldeämter bekannt.

Geschichte

Das Bürgeramt wurde in den 1980er Jahren etabliert, sodass erste Bürgerämter z. B. in Bielefeld oder Unna entstanden. Bürgerämter wurden schwerpunktmäßig in den 1990ern errichtet. Seitdem ist man vielerorts bemüht, entsprechend der Serviceorientierung die Erreichbarkeit der Bürgerämter zu verbessern.

Meldebehördliche Aufgaben

Die meldebehördlichen Aufgaben gelten als obligatorisch für Bürgerämter. Neben Passangelegenheiten sowie An-, Ab- und Ummeldungen, ist die Ausstellung von Führungszeugnissen und amtlichen Beglaubigungen als Arbeitsschwerpunkt anzusehen. Zudem erteilt das Bürgerbüro Auskünfte aus dem Melderegister.

Bevölkerungsstatistik

Neben meldebehördlichen Aufgaben ist die Zuarbeit zur Bevölkerungsstatistik wichtig für die Arbeit des Bürgeramts. Angaben zu An- und Abmeldungen sowie zu Sterbefällen sind dem Melderegister zu entnehmen. Die Bevölkerungsstatistik wird meist vom statistischen Amt der Kommune bzw. des Landkreises angefertigt.

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