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Sozialämter in Mainaschaff - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Sozialamt
0.81 km von Mainaschaff
Anschrift:Hauptstraße 10-12, 63814 Mainaschaff
Telefon:060217050
Fax:0602170550
E-Mail:gde@mainaschaff.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8 - 12, Do 14 - 18.00 Uhr
(8)
Sozialamt des Landkreises
5.14 km von Mainaschaff
Anschrift:Bayernstraße 18, 63739 Aschaffenburg
Telefon:06021394350
Fax:06021394999
E-Mail:poststelle@lra-ab.bayern.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Mainaschaff

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Sozialamt
1.87 km von Mainaschaff
Anschrift:Hauptstraße 19-21, 63811 Stockstadt am Main
Telefon:06027200540
Fax:06027200588
E-Mail:info@stockstadt-am-main.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8 - 12 Uhr sowie Do 13:30 - 18 Uhr
(2)
Sozialamt
3.44 km von Mainaschaff
Anschrift:Kardinal-Faulhaber-Straße 12, 63801 Kleinostheim
Telefon:06027474113
Fax:0602747422113
E-Mail:gemeinde@kleinostheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
(2)
Sozialamt
4.49 km von Mainaschaff
Anschrift:Dalbergstraße 15, 63739 Aschaffenburg
Telefon:060213301450
Fax:06021330628
E-Mail:amt-fuer-soziale-leistungen@aschaffenburg.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(1)
Sozialamt
5.1 km von Mainaschaff
Anschrift:Schulstraße 17, 63864 Glattbach
Telefon:0602134910
Fax:06021349144
E-Mail:gemeinde@glattbach.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
(1)
Sozialamt
5.83 km von Mainaschaff
Anschrift:Oberafferbacher Str. 12, 63867 Johannesberg
Telefon:06021348518
Fax:06021348520
E-Mail:fluegel@johannesberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 13-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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