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Ausländerbehörden in Mespelbrunn - Öffnungszeiten

Info zu Ausländerbehörde: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(33)
Ausländeramt des Landkreises
12.39 km von Mespelbrunn
Anschrift:Bayernstraße 18, 63739 Aschaffenburg
Telefon:06021394325
Fax:06021394999
E-Mail:poststelle@lra-ab.bayern.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Mespelbrunn

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(41)
Ausländeramt
12.89 km von Mespelbrunn
Anschrift:Dalbergstr. 15, 63739 Aschaffenburg
Telefon:060213301481
Fax:06021330626
E-Mail:buergeramt@aschaffenburg.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(31)
Ausländeramt des Landkreises
24.08 km von Mespelbrunn
Anschrift:Brückenstraße 2, 63897 Miltenberg
Telefon:09371501100
Fax:09371501270
E-Mail:info@lra-mil.de
Öffnungs­zeiten:allgemeine Öffnungszeiten: Mo-Di 8-16 Uhr Mi 8-12 Uhr Do 8-18 Uhr Fr 8-13 Uhr sowie nach Vereinbarung
(119)
Ausländeramt des Landkreises
32.4 km von Mespelbrunn
Anschrift:Barbarossastraße 16-18, 63571 Gelnhausen
Telefon:06051850
Fax:060518577
E-Mail:info@mkk.de
Öffnungs­zeiten:nach Terminvereinbarung
(63)
Ausländeramt des Landkreises
33.32 km von Mespelbrunn
Anschrift:Marktplatz 8, 97753 Karlstadt
Telefon:093537930
Fax:093537937981
E-Mail:Auslaenderamt@Lramsp.de
Öffnungs­zeiten:09353 793-7900
Anschrift:Albinistraße 23, 64807 Dieburg
Telefon:060718812030
Fax:060718811275
E-Mail:auslaenderamt@ladadi.de
Sprechzeiten:Mo, Di, Do und Fr. 08:00 bis 12 Uhr und Mittwoch 14 Uhr bis 16 Uhr
Öffnungs­zeiten:nach Terminvereinbarung
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.

Zuständigkeit und regionale Zuordnung

Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.

Aufgaben der Ausländerbehörde

Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.

Vorgaben durch das Aufenthaltsgesetz

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.

Ausländerrecht

Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.

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