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Pressestellen in Altenmünster - Öffnungszeiten

Info zu Pressestelle: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

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Pressestelle Altenmünster
2.19 km von Altenmünster
Anschrift:Rathausplatz 1, 86450 Altenmünster
Telefon:0829596900
Fax:08295969040
E-Mail:poststelle@altenmuenster.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 13:30-18:30 Uhr
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Pressestelle Landkreis Augsburg
26.43 km von Altenmünster
Anschrift:Prinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg
Telefon:082131022694
Fax:082131021694
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Altenmünster

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


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Pressestelle Verwaltungsgemeinschaft Holzheim
6.09 km von Altenmünster
Anschrift:Hochstiftstr. 2, 89438 Holzheim
Telefon:09075950912
Fax:09075950923
E-Mail:kontakt@vgem-holzheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo - Fr 8:00-12:00 Uhr, Do 14:00-18:00 Uhr
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Pressestelle Verwaltungsgemeinschaft Welden
7.37 km von Altenmünster
Anschrift:Marktplatz 1, 86465 Welden
Telefon:082936990
Fax:0829369950
E-Mail:poststelle@vg-welden.de
Öffnungs­zeiten:Montag, Dienstag, Freitag 8.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr
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Pressestelle Zusmarshausen
7.63 km von Altenmünster
Anschrift:Schulstr. 2, 86441 Zusmarshausen
Telefon:082918722
Fax:082918740
E-Mail:postfach@zusmarshausen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi+Fr 8 - 12 Uhr sowie Do 16 - 18 Uhr
Anschrift:Hauptstr. 28, 89356 Haldenwang
Telefon:0822296760
Fax:08222967640
E-Mail:info@vgem-hw.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
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Pressestelle Horgau
11.95 km von Altenmünster
Anschrift:Martinsplatz 1, 86497 Horgau
Telefon:08294804019
Fax:08294804030
E-Mail:gemeinde.horgau@horgau.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8 - 12 Uhr sowie Do 13 - 18 Uhr
Mi geschlossen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Pressestelle Altenmünster
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Pressestelle

Die Pressestelle ist eine Einrichtung zur Öffentlichkeitsarbeit, die neben Behörden auch Verbänden und Unternehmen zugeordnet sein kann. Auf ortsdienst.de sind kommunale Pressestellen verzeichnet.

Zuständigkeiten der Pressestelle

Die Hauptaufgabe der Pressestelle besteht in der Öffentlichkeitsarbeit. Wichtig sind beispielsweise regelmäßige Veröffentlichungen und Mitteilungen zu aktuellen Ereignissen. Zudem fungiert die Pressestelle (insb. der Pressesprecher) regelmäßig als Ansprechpartner für Medienvertreter.

Amt für Öffentlichkeitsarbeit

Die Pressestelle heißt vielerorts Amt für Öffentlichkeitsarbeit, sodass die Informationsweitergabe von kommunalen Angelegenheiten für die Bürger als wichtigste Aufgabe anzusehen ist. Wesentliche Bestandteile der kommunalen Öffentlichkeitsarbeit sind u. a. das Social Media-Management, das Verfassen von amtlichen Mitteilungen und die redaktionelle Betreuung des örtlichen Webauftritts.

Amtsblatt und Internetredaktion

Amtliche Mitteilungen umfassen u. a. Ergebnisse und Protokolle der Sitzungen von kommunalen Gremien oder aktuelle Informationen zu kommunalen (Gebühren-)Satzungen. Die amtlichen Mitteilungen werden regelmäßig im kommunalen Amtsblatt veröffentlicht. Dieses ist vielerorts über die kommunale Website zugänglich. Die redaktionelle Betreuung der städtischen Website oder Social Networks ist inzwischen wichtiger Bestandteil der kommunalen Pressearbeit.

Amtlicher Presseausweis

Die Pressestelle ist zwar als Ansprechpartner für Presse- und Medienvertreter zuständig, stellt aber keine amtlichen Presseausweise aus. Stattdessen sind einschlägige Organisationen (z. B. Deutscher Journalistenverband DJV) zur Ausstellung von Presseausweisen angehalten.

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