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Anschrift: | Am Alten Markt 3, 86845 Großaitingen |
Telefon: | 0820396000 |
Fax: | 08203960030 |
E-Mail: | poststelle@grossaitingen.de |
Anschrift: | Prinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg |
Telefon: | 082131020 |
Fax: | 082131022209 |
E-Mail: | info@LRA-a.bayern.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Nördliche Hauptstr. 18, 86517 Wehringen |
Telefon: | 082349611141 |
Fax: | 08234961120 |
E-Mail: | rathaus@wehringen.de |
Anschrift: | Fuggerstraße 50, 86830 Schwabmünchen |
Telefon: | 08232963331 |
Fax: | 08232963323 |
E-Mail: | rathaus@schwabmuenchen.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 86836 Graben |
Telefon: | 08232962119 |
Fax: | 08232962149 |
E-Mail: | susanne.landto@graben.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 86399 Bobingen |
Telefon: | 08234800258 |
Fax: | 08234800225 |
E-Mail: | stadtbauamt@bobingen.de |
Anschrift: | Von-Imhof-Straße 6, 86836 Untermeitingen |
Telefon: | 082325009116 |
Fax: | 08232500970 |
E-Mail: | info@lechfeld.de |
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Großaitingen ist eine Gemeinde des Landkreises Augsburg in Bayern. Sehenswert sind in der Ortschaft, die bereits 972/973 erstmals in einer Urkunde erwähnt wurde, verschiedene Kirchen, z.B. die St...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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