Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Am Alten Markt 3, 86845 Großaitingen |
Telefon: | 08203960026 |
Fax: | 08203960030 |
E-Mail: | michael.lang@grossaitingen.de |
Anschrift: | Prinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg |
Telefon: | 082131020 |
Fax: | 082131022209 |
E-Mail: | info@LRA-a.bayern.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rathausplatz 1, 86836 Graben |
Telefon: | 08232962111 |
Fax: | 08232962147 |
E-Mail: | olga.gloettner@graben.de |
Anschrift: | Nördliche Hauptstr. 18, 86517 Wehringen |
Telefon: | 082349611121 |
Fax: | 08234961120 |
E-Mail: | rathaus@wehringen.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 86399 Bobingen |
Telefon: | 0823480020 |
Fax: | 08234800225 |
E-Mail: | poststelle@bobingen.de |
Anschrift: | Marktstraße 3 1/2, 86343 Königsbrunn |
Telefon: | 082316060 |
Fax: | 08231606161 |
E-Mail: | info@koenigsbrunn.de |
Anschrift: | Bgm.-Franz-Ditsch-Str. 7, 86931 Prittriching |
Telefon: | 08206961019 |
Fax: | 08206961096 |
E-Mail: | poststelle@vgprittriching.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Kleinaitingen liegt im Landkreis Augsburg in Bayern. Der Ort wurde erstmals im Jahr 1130 in einer Urkunde erwähnt. Sehenswert sind in der Gemeinde die Pfarrkirche St. Martin und der Wasserturm.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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