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Katasterämter in Lisberg - Öffnungszeiten

Info zu Katasteramt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Katasteramt Bamberg
11.34 km von Lisberg
Anschrift:Schranne 3, 96049 Bamberg
Telefon:095195330
Fax:09519533100
E-Mail:poststelle@adbv-ba.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi 8-15 Uhr
Do 8-16:30 Uhr
Fr 8-12:30 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Lisberg

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(2)
Katasteramt Neustadt
34.94 km von Lisberg
Anschrift:Parkstr. 10, 91413 Neustadt an der Aisch
Telefon:09161307080
Fax:091613070860
E-Mail:poststelle@adbv-nea.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-13 Uhr
(5)
Katasteramt Erlangen
38.35 km von Lisberg
Anschrift:Nägelsbachstraße 67, 91052 Erlangen
Telefon:091313060
Fax:09131306250
E-Mail:poststelle@adbv-er.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-13 Uhr
(9)
Katasteramt Schweinfurt
39.34 km von Lisberg
Anschrift:Mainberger Straße 14, 97422 Schweinfurt
Telefon:09721209380
Fax:097212093860
E-Mail:poststelle@adbv-sw.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8-13 Uhr
Fr 8-12 Uhr
(9)
Katasteramt Coburg
45.04 km von Lisberg
Anschrift:Wettiner Anlage 1, 96450 Coburg
Telefon:0956180470
Fax:09561804710
E-Mail:poststelle@adbv-co.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8-13 Uhr
Fr 8-12 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Katasteramt Lisberg
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Katasteramt

Das Katasteramt (auch: Vermessungsamt, Amt für Bodenmanagement, Liegenschaftsamt) ist im Allgemeinen für die Liegenschaftsvermessung und die Führung des Liegenschaftskatasters zuständig.

Führung des Liegenschaftskatasters

Das Kataster bzw. Liegenschaftskataster zu führen, ist als Hauptaufgabe des Katasteramtes anzusehen. Normalerweise umfasst das Kataster das Katasterbuch (Liegenschaftsbuch), die Flurkarte (Katasterkartenwerk) und das Katasterzahlenwerk. Für die Einsichtnahme in das Liegenschaftskataster ist ein berechtigtes Interesse gegenüber der Katasterbehörde nachzuweisen.

Katastervermessungen

Eine regelmäßige Aufgabe des Katasteramtes ist die Katastervermessung. Im Zuge der Vermessung können Flurstücksgrenzen behördlich überprüft und festgelegt werden oder Nutzungsgrenzen erfasst werden. Als hoheitliche Aufgabe wird die Katastervermessung nur durch die Katasterbehörde bzw. öffentlich bestellte Vermessungsingenieure o. ä. durchgeführt.

Organisation der Vermessungsämter in Deutschland

In Deutschland sind die Vermessungsämter bzw. Katasterbehörden föderal auf Landesebene bzw. kommunaler Ebene organisiert. Trotz Einrichtungen wie dem Bundesamt für Kartographie und Geodäsie oder dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie besteht keine zentrale Stelle für das amtliche Vermessungswesen in Deutschland.

Bodenordnungsverfahren

Eine wichtige Aufgabe des Vermessungsamtes ist die technische Bearbeitung von Bodenordnungsverfahren. Hierbei ist das Vermessungs- bzw. Katasteramt u. a. für Umlegungen oder Flurbereinigungen zuständig. Rechtliche Grundlagen bilden im Allgemeinen das Baugesetzbuch und das Flurbereinigungsgesetz.

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