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Lohnsteuerhilfe Pettstadt

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Sandweg 2, 96158 Frensdorf
Telefon:09502923858
E-Mail:alexandra.geyer@vlh.de
Anschrift:Zollnerstr. 187, 96052 Bamberg
Telefon:09517000955
E-Mail:roswitha.hofmann-short@vlh.de
Anschrift:Schulstr. 12, 91341 Röttenbach
Telefon:091959218261
E-Mail:claudia.kleinert@vlh.de
Anschrift:Schlossweg 11, 96185 Schönbrunn-Zettmannsdorf
Telefon:095465953471
E-Mail:sabrina.kelm@vlh.de
Anschrift:Artilleriestr. 12, 91052 Erlangen
Telefon:09131977368
Fax:091319246739
E-Mail:ilka.rothe@vlh.de
Anschrift:Ritter-von-Schmitt-Str. 14a, 96106 Ebern
Telefon:09531941146
Fax:09531941143
E-Mail:susanne.duerr@vlh.de
Anschrift:Pettensiedel 5, 91338 Igensdorf
Telefon:0912690930
E-Mail:peggy.grasser@vlh.de
Anschrift:Neuschauerberg 1, 91448 Emskirchen
Telefon:09104823384
E-Mail:lydia.koppermann@vlh.de
Anschrift:Schustergasse 3, 90562 Heroldsberg
Telefon:091156965280
Fax:0911569652828
E-Mail:roland.zilk@vlh.de
Anschrift:Aussiger Str. 10, 91207 Lauf
Telefon:0912384526
E-Mail:friedrich.winderl@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Pettstadt? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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