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Sozialämter in Schlüsselfeld - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Sozialamt
1.37 km von Schlüsselfeld
Anschrift:Marktplatz 5, 96132 Schlüsselfeld
Telefon:0955292220
Fax:09552922230
E-Mail:stadt@schluesselfeld.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00 - 12:00 Uhr, Mo 13:30 - 18:00 Uhr
(3)
Sozialamt des Landkreises
24.34 km von Schlüsselfeld
Anschrift:Ludwigstraße 23, 96052 Bamberg
Telefon:095185511
Fax:095185125
E-Mail:poststelle@lra-ba.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Allgemein:
Mo+Mi 7:30-16 Uhr
Di 7:30-14 Uhr
Do 7:30-17:30 Uhr
Fr 7:30-12 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Schlüsselfeld

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(2)
Sozialamt
4.33 km von Schlüsselfeld
Anschrift:Kirchplatz 12, 96152 Burghaslach
Telefon:0955293200
Fax:09552932020
E-Mail:gemeinde@burghaslach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
(2)
Sozialamt
6.63 km von Schlüsselfeld
Anschrift:Hauptstraße 23, 96193 Wachenroth
Telefon:095489820260
Fax:0954898202631
E-Mail:info@wachenroth.de
Öffnungs­zeiten:Mo., Di., Do., Fr. 9.00 - 12.30 Uhr, Do 15.00 - 18.00 Uhr
(1)
Sozialamt
10.45 km von Schlüsselfeld
Anschrift:Lagerhausstr. 8, 96138 Burgebrach
Telefon:09546941640
Fax:09546941610
E-Mail:verwaltung@vg-burgebrach.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8-12 Uhr
Di 8-12 Uhr und 13-16:30 Uhr
Mi 8-12 Uhr
Do 8-12 Uhr und 13-18 Uhr
Fr 8-13 Uhr
(1)
Sozialamt
11.44 km von Schlüsselfeld
Anschrift:Marktplatz 1, 96160 Geiselwind
Telefon:0955692220
Fax:09556922229
E-Mail:markt@geiselwind.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 Uhr - 12.00 Uhr, Do 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
(4)
Sozialamt
12.33 km von Schlüsselfeld
Anschrift:Rosenhofstr. 6, 91486 Uehlfeld
Telefon:0916399900
Fax:09163999033
E-Mail:info@vg-uehlfeld.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Mo+Do 14-16 Uhr und Di 14-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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