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Jugendämter in Schönbrunn im Steigerwald - Öffnungszeiten

Info zu Jugendamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(25)
Jugendamt des Landkreises
15.48 km von Schönbrunn im Steigerwald
Anschrift:Ludwigstraße 23, 96052 Bamberg
Telefon:095185531
Fax:095185125
E-Mail:poststelle@lra-ba.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Allgemein:
Mo+Mi 7:30-16 Uhr
Di 7:30-14 Uhr
Do 7:30-17:30 Uhr
Fr 7:30-12 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Schönbrunn im Steigerwald

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(9)
Jugendamt
14.48 km von Schönbrunn im Steigerwald
Anschrift:Promenadestraße 2 a, 96047 Bamberg
Telefon:0951871531
Fax:0951871962
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(33)
Jugendamt des Landkreises
22 km von Schönbrunn im Steigerwald
Anschrift:Am Herrenhof 1, 97437 Haßfurt
Telefon:09521270
Fax:0952127101
E-Mail:post@hassberge.de
Öffnungs­zeiten:bitte um Terminvereinbarung
(8)
Amt für Jugend und Familie des Landkreises
32.42 km von Schönbrunn im Steigerwald
Anschrift:Am Streckerplatz 3, 91301 Forchheim
Telefon:09191860
Fax:09191862308
E-Mail:jugendamt@lra-fo.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
(63)
Kreisjugendamt
32.98 km von Schönbrunn im Steigerwald
Anschrift:Konrad-Adenauer-Str. 1, 91413 Neustadt an der Aisch
Telefon:09161920
Fax:09161921060
E-Mail:poststelle@kreis-nea.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Di 14-16 Uhr Do 14-17:30 Uhr
(51)
Jugendamt des Landkreises Erlangen-Höchstadt
37.77 km von Schönbrunn im Steigerwald
Anschrift:Nägelsbachstraße 1, 91054 Erlangen
Telefon:091318031500
Fax:09131803491500
E-Mail:poststelle@erlangen-hoechstadt.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Jugendamt

Das Jugendamt ist eine Verwaltungsbehörde, die sich entsprechend SGB VIII um die Kinder- und Jugendhilfe kümmert.

Geschichte des Jugendamtes

Bereits um 1900 wurde die öffentliche Jugendwohlfahrt mit kommunalen Behörden zusammengeführt. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Einrichtung von Jugendämtern auf kommunaler Ebene vorgeschrieben. Seither fußt die Struktur des Jugendamtes allgemein auf der Verwaltung und dem Jugendhilfeausschuss.

Organisation von Jugendämtern

Normalerweise besitzt jede Kommune in Deutschland eine behördliche Jugendhilfeeinrichtung, während auf Landkreisebene ein Kreisjugendamt besteht. Die Dienst- bzw. Fachaufsicht obliegt meist den Bürgermeistern oder Landräten.

Aufgaben des Jugendamtes

Das Jugendamt erbringt im Rahmen der sozialen Dienstleistungen des Jugendschutz Jugendhilfeleistungen (z. B. Elterngeld, Kindergeld). Allgemeine Aufgaben der Jugendämter sind u. a. die Förderung von Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit, Hilfen zur Erziehung, die Kinderförderung sowie Beratungsangebote (z. B. zu Adoptionen).

Jugendschutz

Der Begriff Jugendschutz umschreibt allgemeine Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor gesundheitlichen, sittlichen oder anderen Gefahren. In Deutschland sind Jugendschutzregelungen u. a. im Jugendarbeitsschutzgesetz, im Sozialgesetzbuch VIII und im Jugendschutzgesetz zu finden.

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