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Forstämter in Walsdorf (Oberfranken) - Öffnungszeiten

Info zu Forstamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(3)
Forstrevier Trunstadt
6.31 km von Walsdorf (Oberfranken)
Anschrift:Schlossplatz 6, 96191 Viereth-Trunstadt
Telefon:09503500719
Fax:09503500335
E-Mail:poststelle@aelf-ba.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Do 15:00 - 17:00 Uhr
(0)
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bamberg
8.83 km von Walsdorf (Oberfranken)
Anschrift:Schillerplatz 15, 96047 Bamberg
Telefon:095186870
Fax:095186871217
E-Mail:poststelle@aelf-ba.bayern.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(3)
Forstrevier Schlüsselfeld
16.96 km von Walsdorf (Oberfranken)
Anschrift:Dotzlerstr. 2, 96132 Schlüsselfeld
Telefon:09552284
Fax:09552284
E-Mail:poststelle@aelf-ba.bayern.de
Öffnungs­zeiten:nach telefonischer Vereinbarung
(3)
Forstrevier Hallerndorf
19.52 km von Walsdorf (Oberfranken)
Anschrift:Von Seckendorfstr. 10, 91352 Hallerndorf
Telefon:09545359786
E-Mail:poststelle@aelf-ba.bayern.de
Öffnungs­zeiten:nach telefonischer Vereinbarung
(4)
Forstbetrieb Ebrach der Bayerischen Staatsforsten
20.15 km von Walsdorf (Oberfranken)
Anschrift:Marktplatz 2, 96157 Ebrach
Telefon:0955398970
Fax:09553989725
E-Mail:info-ebrach@baysf.de
Öffnungs­zeiten:nach telefonischer Vereinbarung
(13)
Forstrevier Scheßlitz
21.58 km von Walsdorf (Oberfranken)
Anschrift:Neumarkt 20, 96110 Scheßlitz
Telefon:0954277332142
Fax:095427733200
E-Mail:poststelle@aelf-ba.bayern.de
Öffnungs­zeiten:nach telefonischer Vereinbarung
(0)
Forstrevier Steinfeld
30.03 km von Walsdorf (Oberfranken)
Anschrift:Steinfeld 86, 96187 Stadelhofen
Telefon:0920798120
Fax:0920798123
E-Mail:poststelle@aelf-ba.bayern.de
Öffnungs­zeiten:nach telefonischer Vereinbarung
(1)
Forstrevier Streitberg
32.97 km von Walsdorf (Oberfranken)
Anschrift:Schloßberg 10, 91362 Pretzfeld
Telefon:095186872144
Fax:091943717715
E-Mail:poststelle@aelf-ba.bayern.de
Öffnungs­zeiten:nach telefonischer Vereinbarung
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Forstamt Walsdorf (Oberfranken)
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Forstamt

Das Forstamt ist eine Verwaltungseinheit, die für die Betreuung von Waldflächen zuständig ist. Normalerweise kommt das Forstamt betriebswirtschaftlichen Aufgaben nach.

Bezeichnungen der Forstämter

Da die Forstverwaltungen auf Bundeslandebene organisiert sind, können ihre Bezeichnungen überregional variieren. Z. B. heißt die Landesforstverwaltung von Niedersachsen „Niedersächsische Landesforsten“. Ebenso können Forstämter je nach Verwaltungsebene auch als Revierförstereien o. ä. bezeichnet werden.

Aufgaben der Forstverwaltung

Kommunale Forstämter sind regelmäßig für die Verwaltung und Bewirtschaftung von kommunalen Waldgebieten (Staatswald) zuständig. Betriebswirtschaftliche Aspekte der Forstverwaltung umfassen u. a. die Holzproduktion und -vermarktung. Gleichfalls sind die Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes sicherzustellen.

Landesforstverwaltung und Bundesforstamt

Die Verwaltung öffentlicher Waldflächen obliegt regelmäßig den Landesforstverwaltungen. Hingegen sind Bundesforstämter explizit für die Bewirtschaftung jener Wälder zuständig, die sich im Besitz der Bundesrepublik Deutschland befinden (z. B. Truppenübungsplätze).

Besitzarten von Waldflächen

Etwa 48% der Waldfläche auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sind in Privatbesitz. Man unterscheidet nicht nur zwischen privaten und kommunalen Waldgebieten, sondern zwischen Privatwald (in Privatbesitz), Staatswald auf Landesebene sowie Bundesebene und Körperschaftswald. Letzterer ist normalerweise im alleinigen Besitz einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.

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