Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Bahnhofstr. 11, 95473 Creußen |
Telefon: | 0927098910 |
Fax: | 0927098977 |
E-Mail: | stadt@stadt-creussen.de |
Anschrift: | Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth |
Telefon: | 09217280 |
Fax: | 0921728880 |
E-Mail: | poststelle@lra-bt.bayern.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Kanzleistr. 3, 95511 Mistelbach |
Telefon: | 0920198712 |
Fax: | 0920198722 |
E-Mail: | ordnungsamt@vg-mistelbach.bayern.de |
Anschrift: | Hauptstraße 37, 91257 Pegnitz |
Telefon: | 0924172336 |
Fax: | 0924172355 |
E-Mail: | stadt@pegnitz.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 95469 Speichersdorf |
Telefon: | 092759880 |
Fax: | 0927598888 |
E-Mail: | poststelle@speichersdorf.bayern.de |
Anschrift: | Gurtstein 11, 95466 Weidenberg |
Telefon: | 0927897720 |
Fax: | 0927897777 |
E-Mail: | vg.poststelle@weidenberg.de |
Anschrift: | Bahnhofstr. 18, 91281 Kirchenthumbach |
Telefon: | 0964792000 |
Fax: | 09647920030 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
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Creußen im Landkreis Bayreuth liegt in der Fränkischen Schweiz, ca. 13km südlich von Bayreuth und wurde schon 1003 erstmals schriftlich erwähnt. Ein Besuch des Krügemuseums, der St. Jakobus-Kirche von...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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