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Ausländerbehörden in Goldkronach - Öffnungszeiten

Info zu Ausländerbehörde: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(37)
Ausländerbehörde des Landkreis Bayreuth
10.11 km von Goldkronach
Anschrift:Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth
Telefon:09217280
Fax:0921728880
E-Mail:poststelle@lra-bt.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 7:30-14 Uhr
Mi 7:30-12 Uhr
Do 7:30-17 Uhr
Fr 7:30-13 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Goldkronach

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(12)
Ausländeramt des Landkreises
20.95 km von Goldkronach
Anschrift:Konrad-Adenauer-Str. 5, 95326 Kulmbach
Telefon:09221707385
Fax:09221707240
E-Mail:poststelle@landkreis-kulmbach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 7:30-16:30 Uhr
Mi+Fr 7:30-12:30 Uhr
Do 7:30-17:30 Uhr
(30)
Ausländeramt des Landkreises
23.44 km von Goldkronach
Anschrift:Jean-Paul-Straße 9, 95632 Wunsiedel
Telefon:09232800
Fax:0923280555
E-Mail:info@landkreis-wunsiedel.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
Anschrift:Güterstraße 18, 96317 Kronach
Telefon:09261678253
Fax:09261678211
E-Mail:poststelle@lra-kc.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Landratsamt:
Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di-Mi 13:30-15:30 Uhr und Do 13:30-17:30 Uhr
(23)
Ausländeramt des Landkreises Hof
39.15 km von Goldkronach
Anschrift:Schaumbergstraße 14, 95032 Hof
Telefon:09281570
Fax:0928158340
E-Mail:poststelle@landkreis-hof.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Do 7:30-16:00 Uhr, Di, Mi 7:30-14:00 Uhr, Fr 7:30-12:30 Uhr
(44)
Ausländerbehörde
39.62 km von Goldkronach
Anschrift:Karolinenstraße 40, 95028 Hof
Telefon:092818151470
Fax:092818151499
E-Mail:auslaenderbehoerde@stadt-hof.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.

Zuständigkeit und regionale Zuordnung

Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.

Aufgaben der Ausländerbehörde

Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.

Vorgaben durch das Aufenthaltsgesetz

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.

Ausländerrecht

Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.

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