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Gerichtsvollzieher in Goldkronach - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(0)
Gerichtsvollzieher Rödel
6.25 km von Goldkronach
Anschrift:Bindlacher Str. 3, 95448 Bayreuth
Telefon:09213360880
Fax:09213360881
Sprechzeiten:Di 9-10 Uhr Do 15-16 Uhr
(5)
Gerichtsvollzieherin Zemler
6.25 km von Goldkronach
Anschrift:Bindlacher Str. 3, 95448 Bayreuth
Telefon:09215075255
Fax:09215075256
Sprechzeiten:Mo 10-12 Uhr und Mi 14-16 Uhr
(9)
Obergerichtsvollzieher Sönning
10.93 km von Goldkronach
Anschrift:Scheffelstr. 29, 95445 Bayreuth
Telefon:0921480614
Fax:092115116943
Sprechzeiten:Di+Do 9-12 Uhr
(1)
Obergerichtsvollzieher Richter
13.34 km von Goldkronach
Anschrift:Grubstr. 34, 95445 Bayreuth
Telefon:092139443
Fax:09217313124
Sprechzeiten:Di 14-16 Uhr Do 9-11 Uhr
(11)
Obergerichtsvollzieher Prestel
29.14 km von Goldkronach
Anschrift:Pestalozzistr. 7, 91257 Pegnitz
Telefon:09241809840
Fax:09241809841
Sprechzeiten:Di 15:30-17 Uhr und Do 9-10 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

FAQ und Ratgeber Gerichtsvollzieher
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Gerichtsvollzieher in Goldkronach? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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