Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Bahnhofstr. 35, 95490 Mistelgau |
Telefon: | 0927999915 |
Fax: | 09279999315 |
E-Mail: | poststelle@vg-mistelgau.bayern.de |
Anschrift: | Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth |
Telefon: | 09217280 |
Fax: | 0921728880 |
E-Mail: | poststelle@lra-bt.bayern.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Kanzleistr. 3, 95511 Mistelbach |
Telefon: | 0920198713 |
Fax: | 0920198722 |
E-Mail: | bauverwaltung@vg-mistelbach.bayern.de |
Anschrift: | Bamberger Str. 30, 95488 Eckersdorf |
Telefon: | 0921735342 |
Fax: | 0921735333 |
E-Mail: | erika.zeuschel@eckersdorf.bayern.de |
Anschrift: | Kirchahorn 63, 95491 Ahorntal |
Telefon: | 0920297087716 |
Fax: | 092021572 |
E-Mail: | poststelle@ahorntal.bayern.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 91344 Waischenfeld |
Telefon: | 09202960114 |
Fax: | 09202960129 |
E-Mail: | poststelle@waischenfeld.bayern.de |
Anschrift: | Marienplatz 18, 96142 Hollfeld |
Telefon: | 0927498043 |
Fax: | 0927498029 |
E-Mail: | stadt@hollfeld.de |
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Die Gemeinde Mistelgau liegt im oberfränkischen Landkreis Bayreuth. Die Ortschaft, die aus 23 Teilen besteht, wurde erstmals 1379 in einer Urkunde erwähnt. Der Ort bietet seinen Besuchern durch die...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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