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Anschrift: | Bahnhofsteig 5, 91257 Pegnitz |
Telefon: | 09215040 |
Fax: | 0921504139 |
E-Mail: | poststelle@ag-bt.bayern.de |
Anschrift: | Wilhelminenstrasse 7, 95444 Bayreuth |
Telefon: | 09215040 |
Fax: | 0921504139 |
E-Mail: | poststelle@ag-bt.bayern.de |
Anschrift: | Schloßplatz 1, 91217 Hersbruck |
Telefon: | 091517330 |
Fax: | 09151733300 |
E-Mail: | poststelle@ag-heb.bayern.de |
Anschrift: | Kapellenstr. 15, 91301 Forchheim |
Telefon: | 091917100 |
Fax: | 09191710101 |
E-Mail: | poststelle@ag-fo.bayern.de |
Anschrift: | Kohlenbachstr. 10, 95326 Kulmbach |
Telefon: | 0922192100 |
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E-Mail: | poststelle@ag-ku.bayern.de |
Anschrift: | Paulanerplatz 4, 92224 Amberg |
Telefon: | 096216040 |
Fax: | 09621604105 |
E-Mail: | poststelle@ag-am.bayern.de |
Anschrift: | Kemnather Str. 33, 95632 Wunsiedel |
Telefon: | 092328850 |
Fax: | 09232885244 |
E-Mail: | poststelle@ag-wun.bayern.de |
Anschrift: | Fürther Str. 110, 90429 Nürnberg |
Telefon: | 091132101 |
Fax: | 09113212878 |
E-Mail: | poststelle@ag-n.bayern.de |
Anschrift: | Residenzplatz 1, 92318 Neumarkt in der Oberpfalz |
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Anschrift: | Kronacher Str. 18, 96215 Lichtenfels |
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Pegnitz im Landkreis Bayreuth liegt am gleichnamigen Fluss, ca. 27km südlich von Bayreuth in der Regon Oberfranken-Ost. Der Ort wurde schon 1119 erstmals urkundlich erwähnt. Attraktiv für Besucher ist...
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Das Nachlassgericht ist unter anderem für die Erteilung des Erbscheins, die Verwahrung und Eröffnung von Testamenten/Erbverträgen sowie die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen zuständig.
In den meisten Bundesländern ist das Nachlassgericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte bzw. der Ausschlagende seinen Wohnsitz hat. Eine Ausnahme bildet Baden-Württemberg, wo die staatlichen Notariate als Nachlassgerichte fungieren.
Nachlasspfleger werden regelmäßig von den Nachlassgerichten bestellt. Die Nachlasspflegschaft beschreibt eine gerichtlich angeordnete Pflegschaft zur Sicherung des Nachlasses. Diese Pflegschaft erfolgt normalerweise bis zur Annahme einer Erbschaft, oder bis unbekannte Erben ermittelt werden konnten.
Eine wesentliche Aufgabe des Nachlassgerichts ist die Entlassung von Testamentsvollstreckern. Der Testamentsvollstrecker wird meist vom Erblasser im Testament oder Erbvertrag benannt.
Unter der Erbausschlagung versteht man die ausdrückliche Erklärung, sowohl eine Erbschaft als auch alle damit verbundenen Rechte und Pflichten nicht anzunehmen. Anträge für die Erbausschlagung werden normalerweise vom Nachlassgericht bearbeitet.
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