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Pressestellen in Bad Rodach - Öffnungszeiten

Info zu Pressestelle: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Pressestelle Bad Rodach
8.23 km von Bad Rodach
Anschrift:Markt 1, 96476 Bad Rodach
Telefon:0956492220
Fax:09564922225
E-Mail:info@bad-rodach.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(0)
Pressestelle Landkreis Coburg
14.37 km von Bad Rodach
Anschrift:Lauterer Str. 60, 96450 Coburg
Telefon:095615141011
Fax:095615141099
E-Mail:corinna.roesler@landkreis-coburg.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Bad Rodach

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


Anschrift:Häfenmarkt 164, 98663 Bad Colberg-Heldburg
Telefon:03687121485
Fax:03687121486
E-Mail:stadt@bad-colberg-heldburg.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(0)
Pressestelle Veitsdorf
8.35 km von Bad Rodach
Anschrift:Marktplatz 12, 98669 Veitsdorf
Telefon:0368568660
Fax:03685686616
E-Mail:info@veilsdorf.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(0)
Pressestelle Meeder
8.36 km von Bad Rodach
Anschrift:Bahnhofstr. 1, 96484 Meeder
Telefon:09566922330
Fax:09566922333
E-Mail:info@gemeinde-meeder.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 14-16:30 Uhr und Do 14-18 Uhr
(1)
Pressestelle Ummerstadt
8.37 km von Bad Rodach
Anschrift:Markt 13, 98663 Ummerstadt
Telefon:03687121806
Fax:03687130752
E-Mail:stadt@ummerstadt.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(0)
Pressestelle Weitramsdorf
10.68 km von Bad Rodach
Anschrift:Ummerstadter Str. 11, 96479 Weitramsdorf
Telefon:09561835221
Fax:09561835250
E-Mail:info@weitramsdorf.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo+Mi 14-16:30 Uhr und Do 14-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Pressestelle Bad Rodach
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Pressestelle

Die Pressestelle ist eine Einrichtung zur Öffentlichkeitsarbeit, die neben Behörden auch Verbänden und Unternehmen zugeordnet sein kann. Auf ortsdienst.de sind kommunale Pressestellen verzeichnet.

Zuständigkeiten der Pressestelle

Die Hauptaufgabe der Pressestelle besteht in der Öffentlichkeitsarbeit. Wichtig sind beispielsweise regelmäßige Veröffentlichungen und Mitteilungen zu aktuellen Ereignissen. Zudem fungiert die Pressestelle (insb. der Pressesprecher) regelmäßig als Ansprechpartner für Medienvertreter.

Amt für Öffentlichkeitsarbeit

Die Pressestelle heißt vielerorts Amt für Öffentlichkeitsarbeit, sodass die Informationsweitergabe von kommunalen Angelegenheiten für die Bürger als wichtigste Aufgabe anzusehen ist. Wesentliche Bestandteile der kommunalen Öffentlichkeitsarbeit sind u. a. das Social Media-Management, das Verfassen von amtlichen Mitteilungen und die redaktionelle Betreuung des örtlichen Webauftritts.

Amtsblatt und Internetredaktion

Amtliche Mitteilungen umfassen u. a. Ergebnisse und Protokolle der Sitzungen von kommunalen Gremien oder aktuelle Informationen zu kommunalen (Gebühren-)Satzungen. Die amtlichen Mitteilungen werden regelmäßig im kommunalen Amtsblatt veröffentlicht. Dieses ist vielerorts über die kommunale Website zugänglich. Die redaktionelle Betreuung der städtischen Website oder Social Networks ist inzwischen wichtiger Bestandteil der kommunalen Pressearbeit.

Amtlicher Presseausweis

Die Pressestelle ist zwar als Ansprechpartner für Presse- und Medienvertreter zuständig, stellt aber keine amtlichen Presseausweise aus. Stattdessen sind einschlägige Organisationen (z. B. Deutscher Journalistenverband DJV) zur Ausstellung von Presseausweisen angehalten.

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