Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Rathausplatz 1, 90556 Cadolzburg |
Telefon: | 0910350931 |
Fax: | 0910350910 |
E-Mail: | markt@cadolzburg.de |
Anschrift: | Stresemannplatz 11, 90763 Fürth |
Telefon: | 091197731222 |
Fax: | 091197731012 |
E-Mail: | landrat@lra-fue.bayern.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Cadolzburger Str. 3, 90614 Ammerndorf |
Telefon: | 09127955511 |
Fax: | 09127955513 |
E-Mail: | rathaus@ammerndorf.de |
Anschrift: | Friedrich-Ebert-Straße 7, 90579 Langenzenn |
Telefon: | 091017030 |
Fax: | 0910170370 |
E-Mail: | stadt@langenzenn.de |
Anschrift: | Nürnberger Str. 2, 90587 Veitsbronn |
Telefon: | 09117520826 |
Fax: | 09117520838 |
E-Mail: | gemeinde@veitsbronn.de |
Anschrift: | Neustädter Straße 7, 90617 Puschendorf |
Telefon: | 09101909535 |
Fax: | 09101909513 |
E-Mail: | gemeinde@puschendorf.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 90574 Roßtal |
Telefon: | 091279010449 |
Fax: | 09127901090 |
E-Mail: | soziales@rathaus.rosstal.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Cadolzburg im Landkreis Fürth wurde schon 1157 erstmals schriftlich erwähnt und ist überregional bekannt für seine Cadolzburg. Auch der Aussichtsturm („Bleistift“) von 1893 nd die Markgrafenkirche...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.
Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.
Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.
Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.
Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.
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