Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Rathausplatz 1, 82467 Garmisch-Partenkirchen |
Telefon: | 0800100048015 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | beratung-muenchen@drv-bayernsued.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Neue Straße 16, 91459 Markt Erlbach |
Telefon: | 0910692930 |
Anschrift: | Erlanger Straße 2, 91448 Emskirchen |
Telefon: | 0910482920 |
Anschrift: | Wiesengrund 1, 91074 Herzogenaurach |
Telefon: | 091329010 |
Anschrift: | Würzburger Straße 33, 91413 Neustadt an der Aisch |
Telefon: | 0916166635 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 91052 Erlangen |
Telefon: | 09131862835 |
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Langenzenn im Landkreis Fürth liegt an der Zenn in Mittelfranken und ist Teil der Metropolregion Nürnberg. Schon 954 wurde Langenzenn erstmals urkundlich erwähnt. Zahlreiche Sehenswürdigkeiten prägen...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems. Seit 2005 ist die gesetzliche Rentenversicherung als Deutsche Rentenversicherung bekannt.
Die Deutsche Rentenversicherung verfügt über zwei Bundesträger: Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See sowie die Deutsche Rentenversicherung Bund- Die Regionalträger tragen regelmäßig einen Namenszusatz für die regionale Zuständigkeit.
Man unterscheidet im Wesentlichen zwischen folgenden Arten der Rente: die Altersrente, die Renten wegen Todes (u. a. Witwenrente, Waisenrente) sowie Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Die Deutsche Rentenversicherung kann zu Rentenbeginn, Rentenhöhe, Rentenalter etc. informieren.
Im Wesentlichen erfüllt die Deutsche Rentenversicherung zwei Aufgabenbereiche: 1. Auskünfte und Beratungen mittels Auskunfts- und Beratungsstellen, Themensprechtagen, Vorträgen etc. sowie 2. die Unterstützung der medizinischen und beruflichen Rehabilitation.
Die wichtigste Rechtsgrundlage für die Arbeit der Deutschen Rentenversicherung ist das Sechste Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI). Darin werden u. a. Angaben zum versicherten Personenkreis, zu Leistungen sowie zur Finanzierung gemacht.
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