Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Fürther Str. 8, 90513 Zirndorf |
Telefon: | 091196000 |
Fax: | 09119600305 |
E-Mail: | stadt@zirndorf.de |
Anschrift: | Stresemannplatz 11, 90763 Fürth |
Telefon: | 091197731222 |
Fax: | 091197731012 |
E-Mail: | landrat@lra-fue.bayern.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rathausplatz 1, 90522 Oberasbach |
Telefon: | 09119691137 |
Fax: | 0911693174 |
E-Mail: | stadt@oberasbach.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 90574 Roßtal |
Telefon: | 091279010449 |
Fax: | 09127901090 |
E-Mail: | soziales@rathaus.rosstal.de |
Anschrift: | Cadolzburger Str. 3, 90614 Ammerndorf |
Telefon: | 09127955511 |
Fax: | 09127955513 |
E-Mail: | rathaus@ammerndorf.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 90556 Cadolzburg |
Telefon: | 0910350931 |
Fax: | 0910350910 |
E-Mail: | markt@cadolzburg.de |
Anschrift: | Hauptstraße 56, 90547 Stein bei Nürnberg |
Telefon: | 091168011330 |
Fax: | 091168011977 |
E-Mail: | info@stadt-stein.de |
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Zirndorf ist die Kreisstadt des Landkreises Fürth in Mittelfranken. Eine erste urkundliche Erwähnung der Ortschaft geht auf das Jahr 1288 zurück, eine Besiedlung der Region erfolgte jedoch bereits in der...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.
Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.
Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.
Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.
Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.
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