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Sozialämter in Selbitz (Oberfranken) - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Sozialamt
1.6 km von Selbitz (Oberfranken)
Anschrift:Bahnhofstr. 2, 95152 Selbitz
Telefon:09280600
Fax:092806033
E-Mail:post@selbitz.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 & Di 14.00-18.00 Uhr , Do 14.00-16.00 Uhr
(3)
Sozialamt des Landkreises Hof
10.54 km von Selbitz (Oberfranken)
Anschrift:Schaumbergstraße 14, 95032 Hof
Telefon:09281570
Fax:0928158340
E-Mail:poststelle@landkreis-hof.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Do 7:30-16:00 Uhr, Di, Mi 7:30-14:00 Uhr, Fr 7:30-12:30 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Selbitz (Oberfranken)

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(3)
Sozialamt
4.15 km von Selbitz (Oberfranken)
Anschrift:Marktplatz 12, 95119 Naila
Telefon:092826820
Fax:092826837
E-Mail:mail@naila.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 08.00-12.00 Uhr, Mo, Di 14.00-16.00 Uhr, Do 14.00-17.30 Uhr
(2)
Sozialamt
5.22 km von Selbitz (Oberfranken)
Anschrift:Rathausplatz 1, 95197 Schauenstein
Telefon:09252996010
Fax:09252996026
E-Mail:stadt@schauenstein.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo 14-18 Uhr und Do 14-16 Uhr
(3)
Sozialamt (Gemeinde Berg)
5.9 km von Selbitz (Oberfranken)
Anschrift:Kirchplatz 2, 95180 Berg
Telefon:0929394312
Fax:0929394322
E-Mail:gemeinde@berg-ofr.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12:30 Uhr sowie Do 13:30-17:30 Uhr
Mi geschlossen
(1)
Sozialamt
6.37 km von Selbitz (Oberfranken)
Anschrift:Talstr. 2, 95189 Köditz
Telefon:0928170660
Fax:09281706666
E-Mail:rathaus@gemeinde-koeditz.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Do 15.00 - 18.00 Uhr
(2)
Sozialamt
8.26 km von Selbitz (Oberfranken)
Anschrift:Hofer Str. 8, 95176 Konradsreuth
Telefon:09292959919
Fax:09292959970
E-Mail:helga.opel@konradsreuth.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi, Fr 8-12 Uhr Di 8-14 Uhr Do 8-12 Uhr und 14-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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