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Hochbauämter in Höhenkirchen-Siegertsbrunn - Öffnungszeiten

Info zu Hochbauamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(3)
Bauamt
1.15 km von Höhenkirchen-Siegertsbrunn
Anschrift:Rosenheimer Straße 26, 85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn
Telefon:0810288871
Fax:0810288971
E-Mail:tanja.englbrecht@hksbr.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Mi 7-12 Uhr
Di 8-12 Uhr und 14-16 Uhr
Do 8-12 Uhr und 14-18 Uhr
Fr 8-12 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Höhenkirchen-Siegertsbrunn

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(2)
Bauamt
3.3 km von Höhenkirchen-Siegertsbrunn
Anschrift:Münchner Str. 5, 85649 Brunnthal
Telefon:0810289031
Fax:0810289099
E-Mail:poststelle@brunnthal.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8-12 Uhr und 15:30-18 Uhr
Di 7:30-12 Uhr
Mi-Fr 8-12 Uhr
(1)
Bauamt
4.28 km von Höhenkirchen-Siegertsbrunn
Anschrift:Pfarrer-Wenk-Platz 1, 85662 Hohenbrunn
Telefon:0810280045
Fax:0810280013
E-Mail:info@hohenbrunn.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mi 15-16:30 Uhr
(1)
Bauamt
6.12 km von Höhenkirchen-Siegertsbrunn
Anschrift:Kirchgasse 4, 85653 Aying
Telefon:08095909544
Fax:080952353
E-Mail:gemeinde@aying.de
Öffnungs­zeiten:Montag - Freitag 08.00 - 11.30 Uhr, Donnerstag 16.00 - 18.00 Uhr
(2)
Bauamt
6.9 km von Höhenkirchen-Siegertsbrunn
Anschrift:Rathausstraße 1, 85640 Putzbrunn
Telefon:08946262144
Fax:08946262380
E-Mail:info@putzbrunn.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Do, Fr 8-12 Uhr sowie Mi 7-12 Uhr und 14-15:30 Uhr
(1)
Bauamt
7.13 km von Höhenkirchen-Siegertsbrunn
Anschrift:Bahnhofstr. 1, 82054 Sauerlach
Telefon:08104664620
Fax:08104664699
E-Mail:gemeinde.sauerlach@sauerlach.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Do 15-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Hochbauamt Höhenkirchen-Siegertsbrunn
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Hochbauamt

Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.

Aufgaben des Bauamtes

Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.

Unterscheidung: Bauamt und Bauaufsichtsbehörde

Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.

Baugenehmigungsverfahren

Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.

Bauleitplanung des öffentlichen Bauwesens

Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.

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