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Gerichtsvollzieher in Taufkirchen (bei München) - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(40)
Obergerichtsvollzieher Haindl
7.5 km von Taufkirchen (bei München)
Anschrift:Aschauer Str. 21, 81549 München
Telefon:08937949734
Fax:08937949735
Sprechzeiten:Mo 9-11 Uhr Mi 12-14 Uhr
(19)
Hauptgerichtsvollzieher Schreiber
9.17 km von Taufkirchen (bei München)
Anschrift:Anzinger Str. 24, 81671 München
Telefon:08940269333
Fax:08940269333
Sprechzeiten:Di+Do 14-16 Uhr
(28)
Obergerichtsvollzieher Schreiner
9.85 km von Taufkirchen (bei München)
Anschrift:Scheibmeirstr. 12, 81827 München
Telefon:08914089585
Sprechzeiten:Di 13-15 Uhr Do 12-14 Uhr
(16)
Gerichtsvollzieherin Ostermeier
10.38 km von Taufkirchen (bei München)
Anschrift:Kochelseestr. 11, 81371 München
Telefon:08918922854
Fax:08985638771
Sprechzeiten:Di+Do 9-11 Uhr
(16)
Gerichtsvollzieher Kiermeier
10.38 km von Taufkirchen (bei München)
Anschrift:Kochelseestr. 10, 81371 München
Telefon:08976702411
Sprechzeiten:Mo 15-17 Uhr Do 7-9 Uhr
(14)
Gerichtsvollzieher Hoffmann
10.38 km von Taufkirchen (bei München)
Anschrift:Kochelseestr. 10, 81371 München
Telefon:08972069195
Sprechzeiten:Mo+Mi 13-15 Uhr
(15)
Gerichtsvollzieher Schubert (Holzstr.)
11.01 km von Taufkirchen (bei München)
Anschrift:Holzstr. 11, 80469 München
Telefon:08923232920
Fax:0892606596
Sprechzeiten:Mi+Fr 9-11 Uhr
(15)
Obergerichtsvollzieher Kirchner
11.01 km von Taufkirchen (bei München)
Anschrift:Holzstr. 11, 80469 München
Telefon:0892607600
Fax:0892606596
Sprechzeiten:Mo 11-13 Uhr Mi 9-11 Uhr
(18)
Hauptgerichtsvollzieher Heidenreich
11.01 km von Taufkirchen (bei München)
Anschrift:Holzstr. 11, 80469 München
Telefon:089264157
Fax:0892606596
Sprechzeiten:Mo 11-13 Uhr Do 8-10 Uhr
(0)
Obergerichtsvollzieherin Glindemann
11.01 km von Taufkirchen (bei München)
Anschrift:Holzstr. 11, 80469 München
Telefon:08925549252
Fax:0892606596
Sprechzeiten:Di+Do 10-11:30 Uhr
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

FAQ und Ratgeber Gerichtsvollzieher
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Gerichtsvollzieher in Taufkirchen (bei München)? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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