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Sozialämter in Taufkirchen (bei München) - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(8)
Sozialamt
1.11 km von Taufkirchen (bei München)
Anschrift:Köglweg 3, 82024 Taufkirchen
Telefon:0896667220
Fax:0896127493
E-Mail:gemeinde@taufkirchen-mucl.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14:30-17:30 Uhr
(14)
Sozialamt des Landkreises München
10.03 km von Taufkirchen (bei München)
Anschrift:Mariahilfplatz 17, 81541 München
Telefon:08962210
Fax:08962212278
E-Mail:poststelle@lra-m.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung empfohlen
Weitere Behörden in der Nähe von Taufkirchen (bei München)

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(5)
Sozialamt
3.05 km von Taufkirchen (bei München)
Anschrift:Alpenstr. 11, 82041 Oberhaching
Telefon:08961377202
Fax:08961377240
E-Mail:info@oberhaching.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Do 16.00 - 18.00 Uhr
(15)
Sozialamt
3.23 km von Taufkirchen (bei München)
Anschrift:Rathausplatz 7, 82008 Unterhaching
Telefon:08966551305
Fax:08966551166
E-Mail:rathaus@unterhaching.de
Öffnungs­zeiten:Mo 14.00 Uhr-18.00 Uhr, Di-Do 8.00 Uhr-12.00 Uhr, Fr 7.00 Uhr-12.00 Uhr
(3)
Sozialamt
4.02 km von Taufkirchen (bei München)
Anschrift:Rathausplatz 1, 85521 Ottobrunn
Telefon:08960808508
Fax:08960808103
E-Mail:poststelle@ottobrunn.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
(3)
Sozialamt
5.02 km von Taufkirchen (bei München)
Anschrift:Bahnhofsplatz 3, 85579 Neubiberg
Telefon:08960012933
Fax:08960012155
E-Mail:soziales@neubiberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-17 Uhr
(1)
Sozialamt
5.58 km von Taufkirchen (bei München)
Anschrift:Münchner Str. 5, 85649 Brunnthal
Telefon:0810289015
Fax:0810289099
E-Mail:poststelle@brunnthal.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8-12 Uhr und 15:30-18 Uhr
Di 7:30-12 Uhr
Mi-Fr 8-12 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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