Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Vilshofener Str. 9, 94538 Fürstenstein |
Telefon: | 08504915518 |
Fax: | 08504915530 |
E-Mail: | natalie.frisch@fuerstenstein.de |
Anschrift: | Domplatz 11, 94032 Passau |
Telefon: | 08513971 |
Fax: | 08512894 |
E-Mail: | poststelle@landkreis-passau.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Prof.-Reiter-Str. 2, 94535 Eging am See |
Telefon: | 08544961212 |
Fax: | 08544961221 |
E-Mail: | claudia.loehrke@eging.de |
Anschrift: | Hofmarkstraße 2, 94529 Aicha vorm Wald |
Telefon: | 08544963021 |
Fax: | 08544963020 |
E-Mail: | info@aichavormwald.de |
Anschrift: | Marktplatz 10, 94104 Tittling |
Telefon: | 0850440115 |
Fax: | 0850440120 |
E-Mail: | info@vg-tittling.de |
Anschrift: | Kirchenweg 2, 94154 Neukirchen vorm Wald |
Telefon: | 08504915215 |
Fax: | 08504915230 |
E-Mail: | info@neukirchen-vorm-wald.de |
Anschrift: | Gründelln 3, 94169 Thurmansbang |
Telefon: | 08504912210 |
Fax: | 08504912223 |
E-Mail: | poststelle@thurmansbang.de |
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Fürstenstein liegt im Norden des Landkreises Passau in Bayern. Die Gemeinde hat mit Oberpolling und Nammering 2 weitere Ortsteile. Sehenswert ist das Schloss Fürstenstein.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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