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Hochbauämter in Passau (Landkreis) - Öffnungszeiten

Info zu Hochbauamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

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Bauamt des Landkreises Passau - Hochbauamt
0.14 km von Passau (Landkreis)
Anschrift:Domplatz 11, 94032 Passau
Telefon:08513971
Fax:08512894
E-Mail:poststelle@landkreis-passau.de
Öffnungs­zeiten:Vorsprache nur nach vorheriger Terminabstimmung
(1)
Bauamt
4.78 km von Passau (Landkreis)
Anschrift:Passauer Str. 42, 94121 Salzweg
Telefon:08519499823
Fax:08519499820
E-Mail:verwaltung@salzweg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 14-17Uhr und Do 14-18 Uhr
(1)
Bauamt
7.3 km von Passau (Landkreis)
Anschrift:Hofmarkstr. 18, 94136 Thyrnau
Telefon:08501911716
Fax:08501911737
E-Mail:info@thyrnau.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo+Do 14-17 Uhr
(2)
Bauamt (Landkreis Passau)
7.45 km von Passau (Landkreis)
Anschrift:Pilgrimstr. 2, 94113 Tiefenbach
Telefon:0850990090
Fax:08509900950
E-Mail:info@tiefenbach.eu
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Di 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
(1)
Bauamt
8.96 km von Passau (Landkreis)
Anschrift:Raiffeisenstr. 6, 94127 Neuburg am Inn
Telefon:08502900823
Fax:08502900830
E-Mail:info@neuburg-am-inn.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 14-17 Uhr und Do 14-18 Uhr
Mi geschlossen
(1)
Bauamt
10.08 km von Passau (Landkreis)
Anschrift:Passauer Straße 3, 94161 Ruderting
Telefon:08509900514
Fax:08509900530
E-Mail:info@ruderting.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Di 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
(1)
Bauamt
10.88 km von Passau (Landkreis)
Anschrift:Marktplatz 2, 94116 Hutthurm
Telefon:08505900130
Fax:08505900116
E-Mail:anna-maria.maier@hutthurm.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Di 14-16 Uhr, Do 14-18 Uhr
(2)
Bauamt
11.17 km von Passau (Landkreis)
Anschrift:Hauptstr. 5, 94124 Büchlberg
Telefon:08505900814
Fax:08505900848
E-Mail:info@buechlberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Di 14-16 Uhr und Do 14-17 Uhr
(1)
Bauamt
12.16 km von Passau (Landkreis)
Anschrift:Marienplatz 7, 94081 Fürstenzell
Telefon:0850280238
Fax:0850280242
E-Mail:info@fuerstenzell.de
Öffnungs­zeiten:Mo - Fr 8.00 - 11.30 Uhr, Di 14.00 - 16.00 Uhr, Do 14.00 - 17.30 Uhr
(1)
Bauamt
12.85 km von Passau (Landkreis)
Anschrift:Klosterstr. 1, 94152 Neuhaus am Inn
Telefon:08503911115
Fax:08503911191
E-Mail:info@neuhaus-inn.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00 bis 12:00 & Di 14:00 bis 16:00 Uhr, Do 14:00 bis 18:00 Uhr
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Hochbauamt Passau (Landkreis)
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Hochbauamt

Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.

Aufgaben des Bauamtes

Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.

Unterscheidung: Bauamt und Bauaufsichtsbehörde

Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.

Baugenehmigungsverfahren

Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.

Bauleitplanung des öffentlichen Bauwesens

Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.

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