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Sozialämter in Neuburg am Inn - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Sozialamt
2.24 km von Neuburg am Inn
Anschrift:Raiffeisenstr. 6, 94127 Neuburg am Inn
Telefon:0850290080
Fax:08502900830
E-Mail:info@neuburg-am-inn.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 14-17 Uhr und Do 14-18 Uhr
Mi geschlossen
(7)
Sozialamt des Landkreises Passau
8.58 km von Neuburg am Inn
Anschrift:Passauer Str. 39, 94121 Salzweg
Telefon:0851397526
Fax:08512894
E-Mail:sg33-soziales@landkreis-passau.de
Öffnungs­zeiten:Vorsprache nur nach vorheriger Terminabstimmung
Weitere Behörden in der Nähe von Neuburg am Inn

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(2)
Sozialamt
5.74 km von Neuburg am Inn
Anschrift:Klosterstr. 1, 94152 Neuhaus am Inn
Telefon:0850391110
Fax:08503911191
E-Mail:info@neuhaus-inn.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00 bis 12:00 & Di 14:00 bis 16:00 Uhr, Do 14:00 bis 18:00 Uhr
(2)
Sozialamt
6.06 km von Neuburg am Inn
Anschrift:Marienplatz 7, 94081 Fürstenzell
Telefon:0850280224
Fax:0850280242
E-Mail:info@fuerstenzell.de
Öffnungs­zeiten:Mo - Fr 8.00 - 11.30 Uhr, Di 14.00 - 16.00 Uhr, Do 14.00 - 17.30 Uhr
(2)
Sozialamt
6.36 km von Neuburg am Inn
Anschrift:Vornholzstr. 40, 94032 Passau
Telefon:0851396444
Fax:0851377169
E-Mail:poststelle@passau.de
Öffnungs­zeiten:bitte um Terminvereinbarung
(2)
Sozialamt
9.37 km von Neuburg am Inn
Anschrift:Am Schulplatz 8 und 10, 94099 Ruhstorf an der Rott
Telefon:08531931214
Fax:08531931230
E-Mail:rathaus@ruhstorf.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 & Mo 13.00 - 16.00 Uhr, Do 13.00 - 17.30 Uhr
(1)
Sozialamt
12.1 km von Neuburg am Inn
Anschrift:Kirchplatz 15, 94167 Tettenweis
Telefon:0853496040
Fax:08534960420
E-Mail:info@tettenweis.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Di 14-16 Uhr, Do 14-17:30 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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