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Sozialämter in Pielenhofen - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Sozialamt
3.1 km von Pielenhofen
Anschrift:Judenberger Str. 4, 93195 Wolfsegg
Telefon:09409851019
Fax:09409851020
E-Mail:info@vg-pielenhofen-wolfsegg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr, Do 14-18 Uhr
Mi geschlossen
(9)
Sozialamt des Landkreises Regensburg
10.66 km von Pielenhofen
Anschrift:Altmühlstraße 3, 93059 Regensburg
Telefon:09414009227
Fax:09414009427
E-Mail:sozialabteilung@landratsamt-regensburg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 8-12 Uhr und 13-15:30 Uhr Mi+Fr 8-12 Uhr Do 8-12 Uhr und 13-17:30 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Pielenhofen

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Sozialamt
2.74 km von Pielenhofen
Anschrift:Margarethenstraße 4, 93186 Pettendorf
Telefon:0940986250
Fax:09409862525
E-Mail:gemeinde@pettendorf.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 bis 12.00 Uhr, Do 14.00 bis 18.00 Uhr
(1)
Sozialamt
6.97 km von Pielenhofen
Anschrift:Am Marktplatz 3, 93152 Nittendorf
Telefon:09404642115
Fax:09404642222
E-Mail:markt.nittendorf@nittendorf.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi+Fr 7:30-12 Uhr sowie Do 13-18 Uhr
(3)
Sozialamt
7.79 km von Pielenhofen
Anschrift:Rathausstr. 3, 93138 Lappersdorf
Telefon:09418300022
Fax:09418300099
E-Mail:marktverwaltung@lappersdorf.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr: 07.15-12.00 Uhr; Mo: 14.00-16.15 Uhr; Do:14.00-18.00 Uhr
(1)
Sozialamt
8.16 km von Pielenhofen
Anschrift:Jakobstr. 9, 93164 Laaber
Telefon:0949894010
Fax:09498940199
E-Mail:vg.laaber@vg-laaber.de
Öffnungs­zeiten:Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr, Donnerstag 13.00 - 18.00 Uhr
(3)
Sozialamt
8.36 km von Pielenhofen
Anschrift:Hauptstraße 30, 93197 Zeitlarn
Telefon:09416969315
Fax:09416969330
E-Mail:rathaus@zeitlarn.de
Öffnungs­zeiten:Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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