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Sozialämter in Babensham - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(2)
Sozialamt
1.52 km von Babensham
Anschrift:Raiffeisenstraße 3, 83547 Babensham
Telefon:0807192200
Fax:08071922029
E-Mail:info@babensham.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 13-17 Uhr
(13)
Sozialamt des Landkreises Rosenheim
29.07 km von Babensham
Anschrift:Wittelsbacherstr. 53, 83022 Rosenheim
Telefon:0803139201
Fax:080313929001
E-Mail:poststelle@lra-rosenheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:15-12 Uhr sowie Do 14-17 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Babensham

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(3)
Sozialamt
5.03 km von Babensham
Anschrift:Marienplatz 2, 83512 Wasserburg am Inn
Telefon:0807110515
Fax:0807110570
E-Mail:info@wasserburg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12:30 Uhr sowie Mo-Di 14-16 Uhr und Do 14-17 Uhr
(2)
Sozialamt
5.71 km von Babensham
Anschrift:Riedener Str. 11, 83564 Soyen
Telefon:0807191690
Fax:08071916920
E-Mail:gemeinde@soyen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(1)
Sozialamt
6.26 km von Babensham
Anschrift:Am Pfarrstadl 1, 83549 Eiselfing
Telefon:08071909712
Fax:08071909716
E-Mail:gebuehren@eiselfing.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8-12 Uhr und 13-16 Uhr
Di+Fr 8-12 Uhr
Do 8-12 Uhr und 14-18 Uhr
(1)
Sozialamt
6.76 km von Babensham
Anschrift:Marktplatz 4, 83530 Schnaitsee
Telefon:08074919118
Fax:08074919110
E-Mail:info@schnaitsee.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Do 14.00 - 17.30 Uhr
(3)
Sozialamt
6.98 km von Babensham
Anschrift:Hauptstr. 3, 83536 Gars am Inn
Telefon:0807391850
Fax:08073918515
E-Mail:info@gars.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Fr 8-12 Uhr
Mi 9-12 Uhr
Do 8-12 Uhr und 13-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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