Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Marienplatz 1, 83043 Bad Aibling |
Telefon: | 080614901403 |
Fax: | 080614901136 |
E-Mail: | buergerbuero@bad-aibling.de |
Anschrift: | Wittelsbacherstr. 53, 83022 Rosenheim |
Telefon: | 0803139201 |
Fax: | 080313929001 |
E-Mail: | poststelle@lra-rosenheim.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rathausplatz 1, 83059 Kolbermoor |
Telefon: | 080312968100 |
Fax: | 08031299219 |
E-Mail: | info@kolbermoor.de |
Anschrift: | Karolinenplatz 12, 83109 Großkarolinenfeld |
Telefon: | 08031590816 |
Fax: | 08031590835 |
E-Mail: | gemeinde@grosskarolinenfeld.de |
Anschrift: | Graf-Arco-Str. 18, 83104 Tuntenhausen |
Telefon: | 08067907034 |
Fax: | 08067907055 |
E-Mail: | info@tuntenhausen.de |
Anschrift: | Rathausplatz 4, 83052 Bruckmühl |
Telefon: | 08062590 |
Fax: | 08062599010 |
E-Mail: | rathaus@bruckmuehl.de |
Anschrift: | Kirchplatz 2, 83737 Irschenberg |
Telefon: | 08062703913 |
Fax: | 08062703970 |
E-Mail: | so@irschenberg.com |
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Bad Aibling im Landkreis Rosenheim zählt zu den bedeutendsten Moorheilbädern Deutschlands und liegt im oberbayerischen Alpenvorland an der Glonn. 1321 erhielt der Ort das Stadtrecht und 1481 die...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Bürgeramt ist als bürgernahe Behörde mit melderechtlichen Aufgaben betraut. Die Bedeutung des Bürgerservice zeigt sich etwa in erweiterten Öffnungszeiten und kürzeren Wartezeiten, was insbesondere in größeren Städten angestrebt wird.
Die Benennung des Bürgeramtes variiert regional. Oft werden die einschlägigen Behörden als Bürgerbüros, Einwohnermeldeämter oder Bürgerdienste bezeichnet. In der Schweiz sind Bürgerämter als Einwohnerkontrollen oder Personenmeldeämter bekannt.
Das Bürgeramt wurde in den 1980er Jahren etabliert, sodass erste Bürgerämter z. B. in Bielefeld oder Unna entstanden. Bürgerämter wurden schwerpunktmäßig in den 1990ern errichtet. Seitdem ist man vielerorts bemüht, entsprechend der Serviceorientierung die Erreichbarkeit der Bürgerämter zu verbessern.
Die meldebehördlichen Aufgaben gelten als obligatorisch für Bürgerämter. Neben Passangelegenheiten sowie An-, Ab- und Ummeldungen, ist die Ausstellung von Führungszeugnissen und amtlichen Beglaubigungen als Arbeitsschwerpunkt anzusehen. Zudem erteilt das Bürgerbüro Auskünfte aus dem Melderegister.
Neben meldebehördlichen Aufgaben ist die Zuarbeit zur Bevölkerungsstatistik wichtig für die Arbeit des Bürgeramts. Angaben zu An- und Abmeldungen sowie zu Sterbefällen sind dem Melderegister zu entnehmen. Die Bevölkerungsstatistik wird meist vom statistischen Amt der Kommune bzw. des Landkreises angefertigt.
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