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Lohnsteuerhilfe Großkarolinenfeld

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Am Tonwerk 5, 83059 Kolbermoor
Telefon:080312326570
E-Mail:karin.zaucker@vlh.de
Anschrift:Eich 21, 83561 Ramerberg
Telefon:08039908418
Fax:080399099404
E-Mail:angela.mitternoeckler@vlh.de
Anschrift:Edelweißstr. 3, 85521 Ottobrunn
Telefon:08960855030
E-Mail:angela.reissner@vlh.de
Anschrift:Kameruner Str. 37, 81827 München
Telefon:08945346863
E-Mail:tanja.vanbergen@vlh.de
Anschrift:Husarenstr. 2, 83352 Altenmarkt
Telefon:086216498134
Fax:086216498135
E-Mail:elisabeth.scherbauer@vlh.de
Anschrift:Karl-Marx-Ring 53b, 81735 München
Telefon:08963896110
E-Mail:tanja.baur@vlh.de
Anschrift:Bennobergstr. 18, 84427 Armstorf
Telefon:080819549936
Fax:080819549933
E-Mail:dagmar.zips@vlh.de
Anschrift:Römerstr. 92, 85609 Aschheim
Telefon:0899045261
E-Mail:beate.merwald@vlh.de
Anschrift:Sonnenstr. 23, 84478 Waldkraiburg
Telefon:08638882786
Fax:086382972
E-Mail:michaela.roedig@vlh.de
Anschrift:Moorackerweg 9, 80939 München
Telefon:08912595631
Fax:08912595632
E-Mail:angelika.kunzemann@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Großkarolinenfeld? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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