Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Kufsteiner Straße 6, 83080 Oberaudorf |
Telefon: | 0803330139 |
Fax: | 0803330140 |
E-Mail: | rathaus@oberaudorf.de |
Anschrift: | Wittelsbacherstr. 53, 83022 Rosenheim |
Telefon: | 0803139201 |
Fax: | 080313929001 |
E-Mail: | poststelle@lra-rosenheim.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Kirchstr. 9, 83126 Flintsbach |
Telefon: | 0803430660 |
Fax: | 08034306610 |
E-Mail: | gemeinde@flintsbach.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 83088 Kiefersfelden |
Telefon: | 08033976523 |
Fax: | 08033976517 |
E-Mail: | ewo@kiefersfelden.de |
Anschrift: | Schulweg 2, 83098 Brannenburg |
Telefon: | 08034906126 |
Fax: | 08034906133 |
E-Mail: | gemeinde@brannenburg.de |
Anschrift: | Kirchplatz 2, 83735 Bayrischzell |
Telefon: | 0802390760 |
Fax: | 080231034 |
E-Mail: | verwaltung@bayrischzell.de |
Anschrift: | Brannenburger Str. 10, 83131 Nußdorf am Inn |
Telefon: | 0803490790 |
Fax: | 08034907918 |
E-Mail: | rathaus@nussdorf.de |
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Oberaudorf liegt im oberbayerischen Landkreis Rosenheim. Der Luftkurort wurde bereits im Jahre 780 erstmals urkundlich erwähnt. Zu den Sehenswürdigkeiten des Ortes zählen u.a. die Ruine der Auerburg mit...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.
Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.
Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.
Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.
Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.
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