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Sozialämter in Oberaudorf - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(3)
Sozialamt
4.08 km von Oberaudorf
Anschrift:Kufsteiner Straße 6, 83080 Oberaudorf
Telefon:0803330139
Fax:0803330140
E-Mail:rathaus@oberaudorf.de
Öffnungs­zeiten:Mo - Fr: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr, Mi: 16.00 Uhr - 18.00 Uhr
(13)
Sozialamt des Landkreises Rosenheim
21.04 km von Oberaudorf
Anschrift:Wittelsbacherstr. 53, 83022 Rosenheim
Telefon:0803139201
Fax:080313929001
E-Mail:poststelle@lra-rosenheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:15-12 Uhr sowie Do 14-17 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Oberaudorf

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(2)
Sozialamt
6.63 km von Oberaudorf
Anschrift:Kirchstr. 9, 83126 Flintsbach
Telefon:0803430660
Fax:08034306610
E-Mail:gemeinde@flintsbach.de
Öffnungs­zeiten:Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Donnerstag: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
(2)
Sozialamt
7.61 km von Oberaudorf
Anschrift:Rathausplatz 1, 83088 Kiefersfelden
Telefon:08033976523
Fax:08033976517
E-Mail:ewo@kiefersfelden.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8 - 12 Uhr, Di 14 - 17 Uhr, Do 14 - 18 Uhr
(1)
Sozialamt
7.82 km von Oberaudorf
Anschrift:Schulweg 2, 83098 Brannenburg
Telefon:08034906126
Fax:08034906133
E-Mail:gemeinde@brannenburg.de
Öffnungs­zeiten:Montag - Freitag 8:00 - 12:00 Uhr, Donnerstag 15:00 - 18:00 Uhr
(1)
Sozialamt
8.44 km von Oberaudorf
Anschrift:Kirchplatz 2, 83735 Bayrischzell
Telefon:0802390760
Fax:080231034
E-Mail:verwaltung@bayrischzell.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Di 13:30-16 Uhr und Do 13:30-17 Uhr
(1)
Sozialamt
8.85 km von Oberaudorf
Anschrift:Brannenburger Str. 10, 83131 Nußdorf am Inn
Telefon:0803490790
Fax:08034907918
E-Mail:rathaus@nussdorf.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 16-18 Uhr
Mi geschlossen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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