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Sozialämter in Rohrdorf (am Inn) - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Sozialamt
1.23 km von Rohrdorf (am Inn)
Anschrift:St.-Jakobus-Platz 2, 83101 Rohrdorf
Telefon:08032956428
Fax:08032956450
E-Mail:info@rohrdorf.de
Öffnungs­zeiten:Mo - Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Do 14.00 - 18.00 Uhr
(13)
Sozialamt des Landkreises Rosenheim
8.11 km von Rohrdorf (am Inn)
Anschrift:Wittelsbacherstr. 53, 83022 Rosenheim
Telefon:0803139201
Fax:080313929001
E-Mail:poststelle@lra-rosenheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:15-12 Uhr sowie Do 14-17 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Rohrdorf (am Inn)

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Sozialamt
2.96 km von Rohrdorf (am Inn)
Anschrift:Dorfplatz 3, 83122 Samerberg
Telefon:08032989417
Fax:08032989419
E-Mail:info@samerberg.de
Öffnungs­zeiten:Montag - Freitag 8 - 12 Uhr, Donnerstag 14 - 18 Uhr
(2)
Sozialamt
4.25 km von Rohrdorf (am Inn)
Anschrift:Schloßstr. 4, 83115 Neubeuern
Telefon:08035878425
Fax:08035878429
E-Mail:rathaus@neubeuern.org
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo 15-17 Uhr Do 16-18 Uhr
(3)
Sozialamt
4.49 km von Rohrdorf (am Inn)
Anschrift:Söllhubener Str. 6, 83083 Riedering
Telefon:0803690640
Fax:08036906411
E-Mail:info@riedering.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Do 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
(1)
Sozialamt
5.66 km von Rohrdorf (am Inn)
Anschrift:Bahnhofstraße 31, 83064 Raubling
Telefon:08035870539
Fax:080351729
E-Mail:info@raubling.de
Öffnungs­zeiten:Mo - Fr: 8.00 - 12.00 Uhr; Do: 14.00 - 18.15 Uhr
(1)
Sozialamt
6.65 km von Rohrdorf (am Inn)
Anschrift:Brannenburger Str. 10, 83131 Nußdorf am Inn
Telefon:0803490790
Fax:08034907918
E-Mail:rathaus@nussdorf.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 16-18 Uhr
Mi geschlossen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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