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Grundbuchämter in Söchtenau - Öffnungszeiten

Info zu Grundbuchamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(81)
Grundbuchamt Rosenheim
10.54 km von Söchtenau
Anschrift:Kufsteiner Straße 32 , 83022 Rosenheim
Telefon:0803180740
Fax:080318074200
E-Mail:poststelle@ag-ro.bayern.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Söchtenau

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(12)
Grundbuchamt Ebersberg
26.01 km von Söchtenau
Anschrift:Bahnhofstraße 19, 85560 Ebersberg
Telefon:0809282530
Fax:08092825396
E-Mail:poststelle@ag-ebe.bayern.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(29)
Grundbuchamt Traunstein
31.31 km von Söchtenau
Anschrift:Herzog-Otto-Straße 1, 83278 Traunstein
Telefon:086156212
Fax:09621962411857
E-Mail:grundbuchamt@ag-ts.bayern.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(13)
Grundbuchamt Miesbach
32.5 km von Söchtenau
Anschrift:Rosenheimer Straße 16, 83714 Miesbach
Telefon:0802528090
Fax:080252809145
E-Mail:poststelle@ag-mb.bayern.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(14)
Grundbuchamt Mühldorf am Inn
41.78 km von Söchtenau
Anschrift:Innstraße 1, 84453 Mühldorf am Inn
Telefon:0863161060
Fax:086316106300
E-Mail:poststelle@ag-mue.bayern.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(0)
Grundbuchamt Altötting
47.33 km von Söchtenau
Anschrift:Traunsteiner Str. 1 a, 84503 Altötting
Telefon:0867150600
Fax:086715060140
E-Mail:poststelle@ag-aoe.bayern.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Grundbuchamt

Das Grundbuchamt ist ein Registergericht, das mit der Führung des Grundbuchs betraut ist. Als Registergericht ist es Teil der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, wobei Beschwerden als Rechtsbehelfe vor dem Oberlandesgericht verhandelt werden.

Aufgaben der Grundbuchämter

Beim Führen des Grundbuchs kommen Grundbuchämter verschiedenen Aufgaben nach. Hierzu zählen das Überwachen und Löschen von Eintragungen. Dafür sind die entsprechenden Löschungs- und Eintragungsanträge auf Richtigkeit zu prüfen. Weitere Zuständigkeiten sind das Erstellen von Grundbuchauszügen und die Gewährung der Grundbucheinsicht.

Führen des Grundbuchs

Entsprechend der Grundbuchordnung ist das Führen des Grundbuchs eine wesentliche Aufgabe des Grundbuchamtes. Für Eintragungen oder Löschungen sind Anträge entsprechend den materiell- und formrechtlichen Voraussetzungen zu prüfen. Prämisse bei der Grundbuchführung ist die Richtigkeit des Grundbuchs.

Grundbucheinträge verwalten

Für das Führen des Grundbuchs und zur Gewährleistung der Grundbuch-Richtigkeit sind  die Grundbucheinträge zu verwalten. Wichtig ist die Überwachung von Eintragungen und Löschungen. Diese müssen die materiellrechtlichen und formellrechtlichen Voraussetzungen einhalten.

Grundbucheinsicht

Das Erteilen von Grundbuchauskünften an befugte Personen ist eine wichtige Aufgabe des Grundbuchamtes. Für die Erstellung von Grundbuchauszügen bzw. Grundbuchausdrucken sind die materiellen und formellen Berechtigungen der anfragenden Person zu prüfen.

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