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Sozialämter in Sennfeld - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Sozialamt
0.04 km von Sennfeld
Anschrift:Hauptstr. 11, 97526 Sennfeld
Telefon:0972176510
Fax:09721765151
E-Mail:info@sennfeld.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8-12 Uhr und 14-16 Uhr Di, Mi, Fr 8-12 Uhr Do 13:30-17:30 Uhr
(3)
Sozialamt des Landkreises Schweinfurt
2.35 km von Sennfeld
Anschrift:Schrammstr. 1, 97421 Schweinfurt
Telefon:0972155475
Fax:0972155337
E-Mail:info@lrasw.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 14-16 Uhr und Do 14-17 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Sennfeld

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(6)
Sozialamt
1.83 km von Sennfeld
Anschrift:Markt 1, 97421 Schweinfurt
Telefon:09721513901
Fax:09721513902
E-Mail:amt50@schweinfurt.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(1)
Sozialamt
2.99 km von Sennfeld
Anschrift:Am Plan 4-6, 97469 Gochsheim
Telefon:09721644413
Fax:09721644429
E-Mail:info@gochsheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 Di, Mi 14.30 - 16.00 Uhr, Do 14.30 - 17.00 Uhr
(2)
Sozialamt
3.4 km von Sennfeld
Anschrift:Marktplatz 1, 97453 Schonungen
Telefon:0972175700
Fax:097217570130
E-Mail:gemeinde@schonungen.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8-12 Uhr und 14-16 Uhr
Mi 7-12 Uhr
Do 8-12 Uhr und 14-17:30 Uhr
Fr 8-12 Uhr
(1)
Sozialamt
5.76 km von Sennfeld
Anschrift:Kirchplatz 2, 97525 Schwebheim
Telefon:09723910113
Fax:09723910133
E-Mail:gemeinde@schwebheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo 13-17 Uhr und Do 13-17:30 Uhr
(1)
Sozialamt
6.26 km von Sennfeld
Anschrift:Am Marktplatz 1, 97506 Grafenrheinfeld
Telefon:09723913317
Fax:09723913325
E-Mail:gemeinde@grafenrheinfeld.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
Do vormittag geschlossen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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