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Sozialämter in Eibelstadt - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Sozialamt
0.81 km von Eibelstadt
Anschrift:Marktplatz 2, 97246 Eibelstadt
Telefon:09303906126
Fax:093038483
E-Mail:schuetze@vgem-eibelstadt.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Di 13.00 - 17.30 Uhr, Do 13.00 - 16.30 Uhr
(0)
Sozialamt des Landkreises
8.19 km von Eibelstadt
Anschrift:Nürnberger Straße 47 a, 97076 Würzburg
Telefon:093180035219
Fax:093180035690
E-Mail:poststelle@lra-wue.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung empfohlen
Weitere Behörden in der Nähe von Eibelstadt

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(2)
Sozialamt
3.59 km von Eibelstadt
Anschrift:Kilian-Wallrapp-Straße 1, 97288 Theilheim
Telefon:093039812120
Fax:0
E-Mail:service@theilheim.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 14-18 Uhr
(1)
Sozialamt
4.5 km von Eibelstadt
Anschrift:Maingasse 9, 97236 Randersacker
Telefon:093170530
Fax:0931705320
E-Mail:gemeinde@randersacker.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:15-12 Uhr sowie Mo 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
(2)
Sozialamt
6.27 km von Eibelstadt
Anschrift:Rathausplatz 3, 97218 Gerbrunn
Telefon:0931702800
Fax:093170280199
E-Mail:info@gerbrunn.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 8-12 Uhr und 14-15:30 Uhr
Mi 7:30-12 Uhr
Do 8-12 Uhr und 14-18 Uhr
Fr 8-12 Uhr
(2)
Sozialamt
6.87 km von Eibelstadt
Anschrift:Kirchgasse 5, 97234 Reichenberg
Telefon:0931600610
Fax:09316006119
E-Mail:markt.reichenberg@reichenberg.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Do 15.00 - 18.00 Uhr
(1)
Sozialamt
7.55 km von Eibelstadt
Anschrift:Am Rathaus 4, 97228 Rottendorf
Telefon:0930290900
Fax:09302909030
E-Mail:rathaus@rottendorf.eu
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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