Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Fährbrücker Str. 5, 97262 Hausen bei Würzburg |
Telefon: | 0936790670 |
Fax: | 09367906720 |
E-Mail: | info@hausen-wzbg.bayern.de |
Anschrift: | Zeppelinstr. 15, 97074 Würzburg |
Telefon: | 093180035582 |
Fax: | 093180035690 |
E-Mail: | poststelle@lra-wue.bayern.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Am Marktplatz 8, 97241 Bergtheim |
Telefon: | 09367900710 |
Fax: | 093679007190 |
E-Mail: | poststelle@vgem-bergtheim.bayern.de |
Anschrift: | Marktstraße 37, 97450 Arnstein |
Telefon: | 0936380141 |
Fax: | 0936380166 |
E-Mail: | poststelle@arnstein.bayern.de |
Anschrift: | Kirchstraße 14, 97294 Unterpleichfeld |
Telefon: | 0936790800 |
Fax: | 09367908099 |
E-Mail: | gemeinde@unterpleichfeld.bayern.de |
Anschrift: | Kirchstr. 8, 97534 Waigolshausen |
Telefon: | 0972291110 |
Fax: | 09722911120 |
E-Mail: | gemeinde@waigolshausen.de |
Anschrift: | Balthasar-Neumann-Platz 8, 97440 Werneck |
Telefon: | 097222254 |
Fax: | 097222231 |
E-Mail: | info@werneck.de |
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Hausen b. Würzburg liegt im unterfränkischen Landkreis Würzburg. Das Gemeindegebiet grenzt an den Gramschatzer Wald und besteht aus 6 Gemarkungen bzw. Weilern. Der Ort verfügt mit der Wallfahrtskirche...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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