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Sozialämter in Remlingen (Unterfranken) - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Sozialamt
5.14 km von Remlingen (Unterfranken)
Anschrift:Im Kies 8, 97264 Helmstadt
Telefon:09369907917
Fax:09369907990
E-Mail:poststelle@vgem-helmstadt.bayern.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(0)
Sozialamt des Landkreises
17.97 km von Remlingen (Unterfranken)
Anschrift:Nürnberger Straße 47 a, 97076 Würzburg
Telefon:093180035219
Fax:093180035690
E-Mail:poststelle@lra-wue.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung empfohlen
Weitere Behörden in der Nähe von Remlingen (Unterfranken)

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Sozialamt
6.82 km von Remlingen (Unterfranken)
Anschrift:Rathausstr. 2, 97855 Triefenstein
Telefon:09395970123
Fax:09395970115
E-Mail:info@triefenstein.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8 - 12 Uhr, Mo 16 - 18 Uhr
(6)
Sozialamt
8.04 km von Remlingen (Unterfranken)
Anschrift:Luitpoldstr. 17, 97828 Marktheidenfeld
Telefon:09391500420
Fax:093917940
E-Mail:info@marktheidenfeld.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo, Di, Do 14-16 Uhr
(6)
Sozialamt der Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld
8.11 km von Remlingen (Unterfranken)
Anschrift:Petzoltstr. 21, 97828 Marktheidenfeld
Telefon:0939160070
Fax:09391600766
E-Mail:info@vgem-marktheidenfeld.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Di 13-15 Uhr und Do 13:30-17:30 Uhr
(1)
Sozialamt
8.14 km von Remlingen (Unterfranken)
Anschrift:Rathausplatz 2, 97265 Hettstadt
Telefon:0931468610
Fax:09314686150
E-Mail:rathaus@hettstadt.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 15-18 Uhr
(1)
Sozialamt
8.81 km von Remlingen (Unterfranken)
Anschrift:Hauptstr. 27, 97277 Neubrunn
Telefon:0930798890
Fax:09307988910
E-Mail:info@neubrunn.de
Öffnungs­zeiten:Mo. - Fr. 8.00 bis 12.00 Uhr, Mo 13.00 bis 16.30 Uhr, Do 14.00 bis 18.00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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