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Gewerbeämter in Riedenheim - Öffnungszeiten

Info zu Gewerbeamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Zeppelinstr. 15, 97074 Würzburg
Telefon:093180035582
Fax:093180035690
E-Mail:poststelle@lra-wue.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung empfohlen
Weitere Behörden in der Nähe von Riedenheim

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


Anschrift:Schmiederstraße 21, 97941 Tauberbischofsheim
Telefon:09341825899
Fax:09341825900
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
(0)
Gewerbeamt des Landkreises
24.32 km von Riedenheim
Anschrift:Bismarckstr. 7, 97318 Kitzingen
Telefon:093219280
Fax:093219289999
E-Mail:lra@kitzingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Di 13-15:30 Uhr und Do 13-17 Uhr
(19)
Gewerbeaufsichtsamt
26.15 km von Riedenheim
Anschrift:Rückermainstraße 2, 97070 Würzburg
Telefon:0931372000
Fax:0931372029
E-Mail:gewerbemeldung@stadt.wuerzburg.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Mi 7:30-13 Uhr Di+Do 7:30-12 Uhr und 14-16 Uhr Fr 7:30-12 Uhr
(9)
Gewerbeamt des Landkreises
36.75 km von Riedenheim
Anschrift:Allee 17, 74653 Künzelsau
Telefon:07940181303
Fax:07940181214
E-Mail:info@hohenlohekreis.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
(0)
Landratsamt Hohenlohekreis
36.99 km von Riedenheim
Anschrift:Allee 17, 74653 Künzelsau
Telefon:0794018308
Fax:0794017214
E-Mail:ordnungundzuwanderung@hohenlohekreis.de
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gewerbeamt

Das Gewerbeamt ist in der Regel auf kommunaler Ebene (Stadt- und Gemeindeverwaltung) als Abteilung der Ordnungsbehörde zugeordnet.

Aufgaben des Gewerbeamtes

Gewerbeämter sind grundlegend für die Durchführung der Gewerbeordnung zuständig. Im Wesentlichen ist das Gewerbeamt für die Gewerbean-, um- und abmeldung zuständig. Auch Auskünfte aus dem Gewerberegister und die Erstellung von wirtschaftlichen Erlaubnissen (z. B. Schankerlaubnis, Maklererlaubnis) sind regelmäßige Aufgaben der Gewerbebehörde.

Gewerbeaufsichtsamt

Das Gewerbeaufsichtsamt ist für die Einhaltung der Vorschriften von Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz zuständig. Seit dem mittleren 19. Jahrhundert wurde die Gewerbeaufsicht behördlich geregelt. Häufig ist die Gewerbeaufsicht auf Landkreis- bzw. Regierungsbezirksebene zu finden, was jedoch vom jeweiligen Bundesland abhängig ist.

Gewerbezentralregister

Das Gewerbezentralregister (GZR) ist eine Abteilung des Bundeszentralregisters, das beim Bundesamt für Justiz geführt wird. Nicht jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist im GZR geführt. Stattdessen liegt der inhaltliche Schwerpunkt auf Verwaltungsentscheidungen (z. B. Konzessionsrücknahme, Gewerbeuntersagung). Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister kann man normalerweise beim kommunalen Gewerbeamt beantragen.

Gewerbeordnung

Die Gewerbeordnung auf Bundesebene befasst sich mit dem deutschen Gewerbewesen und gilt als Grundlage für die entsprechenden Landesrecht bzw. -Verordnungen. Wesentliche Inhalte der Gewerbeordnung sind die Gewerbeüberwachung, Gewerbefreiheit, Genehmigungspflichten und das Gewerbezentralregister.

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