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Wohnungsämter in Waldbrunn (Unterfranken) - Öffnungszeiten

Info zu Wohnungsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(4)
Amt für Wohnungsbauförderung des Landkreises
11.39 km von Waldbrunn (Unterfranken)
Anschrift:Zeppelinstr. 15, 97074 Würzburg
Telefon:093180030
Fax:093180035690
E-Mail:poststelle@lra-wue.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung empfohlen
Weitere Behörden in der Nähe von Waldbrunn (Unterfranken)

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(29)
Wohnungsamt
10.3 km von Waldbrunn (Unterfranken)
Anschrift:Karmelitenstraße 43, 97070 Würzburg
Telefon:0931370
Fax:0931373802
E-Mail:fb-soziales@stadt.wuerzburg.de
Öffnungs­zeiten:allgemeine Öffnungszeiten:
Mo+Mi 8:30-13 Uhr
Di+Do 8:30-12 Uhr und 14-16 Uhr
Fr 8:30-12 Uhr
Öffnungszeiten einzelner Dienststellen können abweichen
(10)
Bauamt, Abt. Wohnraumförderung des Landkreises
17.95 km von Waldbrunn (Unterfranken)
Anschrift:Gartenstraße 1, 97941 Tauberbischofsheim
Telefon:09341825731
Fax:09341825730
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
(10)
Amt für Soziale Angelegenheiten, Abt. Wohngeld des Landkreises
22.12 km von Waldbrunn (Unterfranken)
Anschrift:Marktplatz 8, 97753 Karlstadt
Telefon:093537931124
Fax:093537937124
E-Mail:info@lramsp.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo, Di, Do 13:30-15:30 Uhr
(9)
Bauamt, Abt. Wohnen des Landkreises
26.5 km von Waldbrunn (Unterfranken)
Anschrift:Kaiserstraße 4, 97318 Kitzingen
Telefon:093219280
Fax:093219289999
E-Mail:lra@kitzingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Di 13-15:30 Uhr und Do 13-17 Uhr
(18)
Wohngeldstelle des Landkreises
39.44 km von Waldbrunn (Unterfranken)
Anschrift:Brückenstraße 2, 63897 Miltenberg
Telefon:09371501191
Fax:09371501270
E-Mail:info@lra-mil.de
Öffnungs­zeiten:allgemeine Öffnungszeiten: Mo-Di 8-16 Uhr Mi 8-12 Uhr Do 8-18 Uhr Fr 8-13 Uhr sowie nach Vereinbarung
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Wohnungsamt

Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.

Wohnberechtigungsschein

WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.

Sozialer Wohnungsbau

Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist  insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.

Wohngeld

Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.

Wohnungsbindungsgesetz

Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.

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