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Gerichtsvollzieher in Penzing - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Lechstr. 7, 86899 Landsberg am Lech
Telefon:081911080
Fax:08191108222
E-Mail:poststelle@ag-ll.bayern.de
Anschrift:Maximilianstraße 22, 84028 Landshut
Telefon:0871840
Fax:0871841267
E-Mail:poststelle@ag-la.bayern.de
Weitere Behörden in der Nähe von Penzing
(0)
Obergerichtsvollzieher Nanig
17 km von Penzing
Anschrift:Seestr. 8, 82266 Buch
Telefon:081437046
Fax:08143998949
Sprechzeiten:Di+-Do 9-10 Uhr
(16)
Gerichtsvollzieherin Lehle
27.34 km von Penzing
Anschrift:Friedrich-Ebert-Straße 11, 86199 Augsburg
Telefon:082179520848
Sprechzeiten:Di+Do 10-12 Uhr
Anschrift:Rathausplatz 11, 82467 Garmisch-Partenkirchen
Telefon:088219280
Fax:08821928100
E-Mail:poststelle@ag-gap.bayern.de
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Bäumenstrasse 32, 90762 Fürth
Telefon:091174380
Fax:09117438199
E-Mail:poststelle@ag-fue.bayern.de
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Stadelbergerstr. 5, 82256 Fürstenfeldbruck
Telefon:08141511122
Fax:08141511133
E-Mail:poststelle@ag-ffb.bayern.de
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

FAQ und Ratgeber Gerichtsvollzieher
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Gerichtsvollzieher in Penzing? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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