Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Landsberger Straße 15, 86947 Weil |
Telefon: | 0819593130 |
Fax: | 08195931330 |
E-Mail: | info@weil.de |
Anschrift: | Von-Kühlmann-Straße 15, 86899 Landsberg am Lech |
Telefon: | 081911291270 |
Fax: | 081911291011 |
E-Mail: | poststelle@lra-ll.bayern.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Fritz-Börner-Straße 11, 86929 Penzing |
Telefon: | 0819198400 |
Fax: | 08191984010 |
E-Mail: | info@penzing.de |
Anschrift: | Pfälzerstraße 1, 86916 Kaufering |
Telefon: | 081916640 |
Fax: | 0819166450 |
E-Mail: | markt@kaufering.de |
Anschrift: | Hauptstraße 31, 86492 Egling an der Paar |
Telefon: | 0820696211212 |
Fax: | 0820696211217 |
E-Mail: | husel@egling.com |
Anschrift: | Bgm.-Franz-Ditsch-Str. 7, 86931 Prittriching |
Telefon: | 08206961019 |
Fax: | 08206961096 |
E-Mail: | poststelle@vgprittriching.de |
Anschrift: | Schulstraße 13, 82269 Geltendorf |
Telefon: | 0819393210 |
Fax: | 08193932123 |
E-Mail: | gemeinde@geltendorf.de |
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Weil befindet sich in Oberbayern, unweit von Landsberg am Lech. Die archäologischen Funde im Tal des Verlorenen Bachs sind überaus bekannt - nicht nur unter Wissenschaftlern.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.
Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.
Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.
Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.
Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.
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