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Sozialämter in Bodolz - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(5)
Sozialamt
0.32 km von Bodolz
Anschrift:Rathausstr. 20, 88131 Bodolz
Telefon:08382933013
Fax:08382933021
E-Mail:rathaus@bodolz.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mi 14-18 Uhr
(5)
Sozialamt des Landkreises
5.18 km von Bodolz
Anschrift:Bregenzer Straße 35, 88131 Lindau (Bodensee)
Telefon:083822700
Fax:08382270204
E-Mail:poststelle@landkreis-lindau.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
Weitere Behörden in der Nähe von Bodolz

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Sozialamt
1.55 km von Bodolz
Anschrift:Lindenplatz 1, 88142 Wasserburg (Bodensee)
Telefon:0838298530
Fax:08382985313
E-Mail:gemeinde@wasserburg-bodensee.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mi 14-18 Uhr
(4)
Sozialamt
3.53 km von Bodolz
Anschrift:Bregenzer Straße 4-12, 88131 Lindau (Bodensee)
Telefon:083829180
Fax:08382918290
E-Mail:stadtverwaltung@lindau.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(1)
Sozialamt
3.69 km von Bodolz
Anschrift:Conrad-Forster-Str. 9, 88149 Nonnenhorn
Telefon:0838298680
Fax:08382986832
E-Mail:rathaus@nonnenhorn.eu
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Do, Fr 8-12 Uhr
Do 14-18 Uhr
(7)
Sozialamt
6.82 km von Bodolz
Anschrift:Hauptstr. 28, 88138 Sigmarszell
Telefon:0838992030
Fax:08389920349
E-Mail:post@vg-sigmarszell.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Mi 14:00 - 18:00 Uhr
(3)
Sozialamt
9.37 km von Bodolz
Anschrift:Obere Seestraße 1, 88085 Langenargen
Telefon:0754393300
Fax:07543933046
E-Mail:rathaus@langenargen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr, Mi 14.00-17.00 Uhr, Do 14.00-18.00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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