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Lohnsteuerhilfe Obersinn

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Frankfurterstr. 50a, 63607 Wächtersbach
Telefon:060537068264
Fax:060537068265
E-Mail:axel.auer@vlh.de
Anschrift:Zeiläckerweg 23, 97816 Lohr am Main
Telefon:093526049402
E-Mail:vera.rimpl@vlh.de
Anschrift:Brunnenrainstr. 9a, 97816 Lohr am Main
Telefon:0935289983
Fax:0935289985
E-Mail:christine.kohnle-weis@vlh.de
Anschrift:Wombacher Str. 87, 97816 Lohr am Main
Telefon:093526064473
Fax:093526064474
E-Mail:ulrike.rubenbauer@vlh.de
Anschrift:Alte Bahnhofstr. 4, 97753 Karlstadt
Telefon:093539099848
E-Mail:ulrike.rubenbauer@vlh.de
Anschrift:Im Neuen Berg 10, 63571 Gelnhausen
Telefon:06051473205
Fax:06051473206
E-Mail:diethelm.koehler@vlh.de
Anschrift:Am Oberdorf 20, 36154 Hosenfeld
Telefon:06650890885
E-Mail:elke.andrejkovits@vlh.de
Anschrift:Maria-Stern-Str. 7, 97708 Steinach
Telefon:0970860229
E-Mail:juergen.mathes@vlh.de
Öffnungs­zeiten:Montag-Freitag
09.00-17.00 Uhr
Anschrift:Eduard-Goebel-Str. 1, 36043 Fulda
Telefon:066194254508
E-Mail:johannes.zahn@vlh.de
Anschrift:Am Ackerpfad 21, 97836 Bischbrunn-Oberndorf
Telefon:09394996777
Fax:09394996767
E-Mail:maria.straub@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Obersinn? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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