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Gewerbeämter in Triefenstein - Öffnungszeiten

Info zu Gewerbeamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(16)
Gewerbeamt des Landkreises
22.77 km von Triefenstein
Anschrift:Marktplatz 8, 97753 Karlstadt
Telefon:093537930
Fax:093537937900
E-Mail:info@lramsp.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo, Di, Do 13:30-15:30 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Triefenstein

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(14)
Ordnungsamt, Abt. Gewerberecht des Landkreises
19.96 km von Triefenstein
Anschrift:Schmiederstraße 21, 97941 Tauberbischofsheim
Telefon:09341825899
Fax:09341825900
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
(19)
Gewerbeaufsichtsamt
24.38 km von Triefenstein
Anschrift:Rückermainstraße 2, 97070 Würzburg
Telefon:0931372000
Fax:0931372029
E-Mail:gewerbemeldung@stadt.wuerzburg.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Mi 7:30-13 Uhr Di+Do 7:30-12 Uhr und 14-16 Uhr Fr 7:30-12 Uhr
Anschrift:Zeppelinstr. 15, 97074 Würzburg
Telefon:093180035582
Fax:093180035690
E-Mail:poststelle@lra-wue.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung empfohlen
(20)
Ordnungsamt, Abt. Gewerbe des Landkreises
26.29 km von Triefenstein
Anschrift:Brückenstraße 2, 63897 Miltenberg
Telefon:09371501354
Fax:09371501270
E-Mail:info@lra-mil.de
Öffnungs­zeiten:allgemeine Öffnungszeiten: Mo-Di 8-16 Uhr Mi 8-12 Uhr Do 8-18 Uhr Fr 8-13 Uhr sowie nach Vereinbarung
(6)
Gewerbeamt des Landkreises
36.91 km von Triefenstein
Anschrift:Bayernstr. 18, 63741 Aschaffenburg
Telefon:06021394230
Fax:06021394999
E-Mail:poststelle@lra-ab.bayern.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gewerbeamt

Das Gewerbeamt ist in der Regel auf kommunaler Ebene (Stadt- und Gemeindeverwaltung) als Abteilung der Ordnungsbehörde zugeordnet.

Aufgaben des Gewerbeamtes

Gewerbeämter sind grundlegend für die Durchführung der Gewerbeordnung zuständig. Im Wesentlichen ist das Gewerbeamt für die Gewerbean-, um- und abmeldung zuständig. Auch Auskünfte aus dem Gewerberegister und die Erstellung von wirtschaftlichen Erlaubnissen (z. B. Schankerlaubnis, Maklererlaubnis) sind regelmäßige Aufgaben der Gewerbebehörde.

Gewerbeaufsichtsamt

Das Gewerbeaufsichtsamt ist für die Einhaltung der Vorschriften von Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz zuständig. Seit dem mittleren 19. Jahrhundert wurde die Gewerbeaufsicht behördlich geregelt. Häufig ist die Gewerbeaufsicht auf Landkreis- bzw. Regierungsbezirksebene zu finden, was jedoch vom jeweiligen Bundesland abhängig ist.

Gewerbezentralregister

Das Gewerbezentralregister (GZR) ist eine Abteilung des Bundeszentralregisters, das beim Bundesamt für Justiz geführt wird. Nicht jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist im GZR geführt. Stattdessen liegt der inhaltliche Schwerpunkt auf Verwaltungsentscheidungen (z. B. Konzessionsrücknahme, Gewerbeuntersagung). Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister kann man normalerweise beim kommunalen Gewerbeamt beantragen.

Gewerbeordnung

Die Gewerbeordnung auf Bundesebene befasst sich mit dem deutschen Gewerbewesen und gilt als Grundlage für die entsprechenden Landesrecht bzw. -Verordnungen. Wesentliche Inhalte der Gewerbeordnung sind die Gewerbeüberwachung, Gewerbefreiheit, Genehmigungspflichten und das Gewerbezentralregister.

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