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Friedhofsämter in Miesbach - Öffnungszeiten

Info zu Friedhofsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

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Friedhofsverwaltung Miesbach
1.59 km von Miesbach
Anschrift:Rathausplatz 1, 83714 Miesbach
Telefon:0802528328
Fax:0802528356
E-Mail:info@miesbach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 9-12 Uhr sowie Mo-Di 14-16 Uhr und Do 15-18 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Miesbach

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Friedhofsverwaltung Hausham
4.48 km von Miesbach
Anschrift:Schlierseer Str. 18, 83734 Hausham
Telefon:0802639090
Fax:08026390959
E-Mail:rathaus@hausham.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 13:30-18 Uhr und Do 13:30-17 Uhr
Anschrift:Ignaz-Günther-Straße 7, 83629 Weyarn
Telefon:080209056110
E-Mail:st-peter-und-paul.weyarn@erzbistum-muenchen.de
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Friedhofsverwaltung Warngau
7.76 km von Miesbach
Anschrift:Taubenbergstraße 33, 83627 Oberwarngau
Telefon:0802190150
E-Mail:gemeinde@warngau.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
Anschrift:Kirchenweg 6, 83703 Gmund am Tegernsee
Telefon:08022750538
Fax:08022750520
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Di 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
(0)
Friedhofsverwaltung Schliersee
8.06 km von Miesbach
Anschrift:Rathausstraße 1, 83727 Schliersee
Telefon:0802660090
Fax:08026600960
E-Mail:rathaus@schliersee.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8-12 Uhr, Fr 8-13 Uhr sowie Di+Do 13-17 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Friedhofsamt Miesbach
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Friedhofsamt

Friedhofsämter sind mit der allgemeinen Verwaltung und dem Betrieb des Friedhofs- und Bestattungswesens betraut. Kommunale Friedhofsämter sind normalerweise für kommunale bzw. nicht-kirchliche Friedhofsanlagen zuständig.

Kommunales Friedhofswesen

Das kommunale Friedhofswesen ist als wesentlicher Zuständigkeitsbereich der Friedhofsverwaltungen hervorzuheben, sodass vorwiegend nicht-kirchliche Friedhöfe von kommunalen Friedhofsämtern verwaltet werden. Demnach ist die Zuständigkeit von Friedhofsverwaltungen in erster Linie von der Region sowie von der Trägerinstitution (z. B. Kirchengemeinde) abhängig.

Aufgaben der Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung umfasst regelmäßig die Organisation und Betriebsführung einer Friedhofsanlage. Zudem fällt den Friedhofsämtern häufig das Bestattungswesen als Aufgabenschwerpunkt zu. Das Bestattungswesen umfasst z. B. Aufgaben der Bestattungsberatung und der Grabstellenvergabe.

Bestattungswesen

Das Bestattungswesen wird normalerweise durch Friedhofsordnungen und –satzungen sowie Bestattungsgesetze geregelt. Wichtige Aspekte des Bestattungswesens sind u. a. die Leichenschau, Bestattungspflicht, Bestattungsarten und Trauerfeiern.

Friedhofsrecht

Das Friedhofsrecht stellt eine rechtliche Grundlage für das Friedhofs- und Bestattungswesen auf Länderebene dar. Im Rahmen des Friedhofsrechts werden Regelungen zum Friedhofswesen und zur Bestattungspflicht definiert. Am Landesfriedhofsrecht sind auch die kommunalen Friedhofssatzungen und –verordnungen orientiert.

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