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Hochbauämter in Otterfing - Öffnungszeiten

Info zu Hochbauamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Bauamt
0.46 km von Otterfing
Anschrift:Münchner Straße 13, 83624 Otterfing
Telefon:080249063211
Fax:080249063900
E-Mail:gemeinde@otterfing.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.30-12.00 Uhr, Do 14.00-18.00 Uhr
(1)
Bauamt des Landkreises - Hochbauamt
18.05 km von Otterfing
Anschrift:Rosenheimer Str. 3, 83714 Miesbach
Telefon:080257041230
Fax:0802570477040
E-Mail:buergerservice@lra-mb.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Fr 7:30-12:30 Uhr sowie Do 13:30-18 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Otterfing

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Bauamt
4.27 km von Otterfing
Anschrift:Marktplatz 2, 83607 Holzkirchen
Telefon:08024642365
Fax:08024642965
E-Mail:bauantraege@holzkirchen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
(1)
Bauamt
6.92 km von Otterfing
Anschrift:Bahnhofstr. 1, 82054 Sauerlach
Telefon:08104664620
Fax:08104664699
E-Mail:gemeinde.sauerlach@sauerlach.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Do 15-18 Uhr
(1)
Bauamt
7.22 km von Otterfing
Anschrift:Pfarrweg 1, 83626 Valley
Telefon:0802447734120
Fax:0802447734199
E-Mail:info@gemeinde-valley.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(2)
Bauamt
9.58 km von Otterfing
Anschrift:Am Richteranger 10, 83623 Dietramszell
Telefon:08027905826
Fax:08027905824
E-Mail:kanzler@dietramszell.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 15-18 Uhr
(2)
Bauamt
9.7 km von Otterfing
Anschrift:Taubenbergstr. 33, 83627 Warngau
Telefon:08021901517
Fax:080218038
E-Mail:gemeinde@warngau.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr, Mo, Di 13:00-16:00 Uhr, Do 13:00-18:00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Hochbauamt Otterfing
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Hochbauamt

Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.

Aufgaben des Bauamtes

Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.

Unterscheidung: Bauamt und Bauaufsichtsbehörde

Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.

Baugenehmigungsverfahren

Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.

Bauleitplanung des öffentlichen Bauwesens

Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.

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