Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Rathausstraße 1, 83727 Schliersee |
Telefon: | 08026600931 |
Fax: | 08026600915 |
E-Mail: | rathaus@schliersee.de |
Anschrift: | Rosenheimer Str. 3, 83714 Miesbach |
Telefon: | 080257041230 |
Fax: | 0802570477040 |
E-Mail: | buergerservice@lra-mb.bayern.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Kirchplatz 10, 83730 Fischbachau |
Telefon: | 08028906613 |
Fax: | 08028906641 |
E-Mail: | e.steinberger@fischbachau.de |
Anschrift: | Nördliche Hauptstraße 9, 83700 Rottach-Egern |
Telefon: | 08022671332 |
Fax: | 08022671313 |
E-Mail: | rathaus@rottach-egern.de |
Anschrift: | Schlierseer Str. 18, 83734 Hausham |
Telefon: | 08026390921 |
Fax: | 08026390919 |
E-Mail: | rathaus@hausham.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 83684 Tegernsee |
Telefon: | 08022180126 |
Fax: | 08022180122 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Kirchplatz 2, 83735 Bayrischzell |
Telefon: | 0802390760 |
Fax: | 080231034 |
E-Mail: | verwaltung@bayrischzell.de |
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Schliersee im Landkreis Miesbach fand im Jahre 779 seine erste schriftliche Erwähnung. Am Nordostufer des gleichnamigen Sees gelegen, ist Schliersee sehr bekannt für die Glashütte Schliersee. Außerdem...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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