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Tiefbauämter in Warngau - Öffnungszeiten

Info zu Tiefbauamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

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Bauamt des Landkreises - Tiefbauamt
7.73 km von Warngau
Anschrift:Rosenheimer Str. 3, 83714 Miesbach
Telefon:080257041240
Fax:0802570477040
E-Mail:buergerservice@lra-mb.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Fr 7:30-12:30 Uhr sowie Do 13:30-18 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Warngau

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


Anschrift:Prof.-Max-Lange-Platz 1, 83646 Bad Tölz
Telefon:08041505341
Fax:08041505302
E-Mail:abteilung2@lra-toelz.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
Anschrift:Prinzregentenstraße 19, 83022 Rosenheim
Telefon:0803139201
Fax:080313929001
E-Mail:poststelle@lra-rosenheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:15-12 Uhr sowie Do 14-17 Uhr
(1)
Tiefbauamt
28.6 km von Warngau
Anschrift:Königstraße 24, 83022 Rosenheim
Telefon:080313651741
Fax:080313652033
E-Mail:tiefbauamt@rosenheim.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Eichthalstraße 5, 85560 Ebersberg
Telefon:08092823401
Fax:08092823210
E-Mail:bauamt@lra-ebe.de
Öffnungs­zeiten:Servicezeiten Empfang:
Mo-Mi 7:30-17 Uhr
Do 7:30-18 Uhr
Fr 7:30-12:30 Uhr
Terminvereinbarung erbeten
(0)
Bauamt des Landkreises - Tiefbauamt
35.18 km von Warngau
Anschrift:Strandbadstr. 2, 82319 Starnberg
Telefon:0815114877450
Fax:0815114811531
E-Mail:bauwesen@lra-starnberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Do 7:30-18 Uhr Mi 7:30-14 Uhr Fr 7:30-16 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Tiefbauamt

Das Tiefbauamt ist ein Teil der kommunalen Bauverwaltung. Im Gegensatz zur Tiefbaubehörde ist das Hochbauamt regelmäßig für Baumaßnahmen über der Erdoberfläche (insb. Gebäude) zuständig.

Zuständigkeitsbereiche des Tiefbauamtes

Das Tiefbauamt verwaltet und organisiert Aufgaben des Tiefbaus. Dazu zählen u. a. der Straßen- und Wegebau, der Erdbau sowie Tunnel- und Kanalbau.

Straßen- und Wegebau

Das Tiefbauamt ist normalerweise für den Bau von Verkehrswegen, auch von Brücken, zuständig. Demnach ist die Tiefbaubehörde vielerorts mit Aufgaben des Straßenbauamtes betraut. Die Straßenerhaltung und das Beseitigen von Schlaglöchern sind bedeutsam für die Arbeit des Tiefbauamts.

Tunnelbau

Das kommunale Tiefbauamt ist normalerweise für die Verwaltung von Tiefbaumaßnahmen wie  Tunnelbauten verantwortlich. Insbesondere für Verkehrs- und Versorgungseinrichtungen sind Tunnelbaumaßnahmen erforderlich.

Kanalbau

Neben Straßenbauarbeiten (z. B. Beseitigen von Schlaglöchern) werden regelmäßig Kanalbauarbeiten vom Tiefbauamt koordiniert. Dies betrifft insbesondere Maßnahmen zur Rohrverlegung, die der Entwässerung von Schmutz- und Regenwasser dienen.

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