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Anschrift: | Engelplatz 69, 63897 Miltenberg |
Telefon: | 09371404118 |
Fax: | 09371404105 |
E-Mail: | post@miltenberg.de |
Anschrift: | Brückenstraße 2, 63897 Miltenberg |
Telefon: | 09371501362 |
Fax: | 09371501270 |
E-Mail: | info@lra-mil.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hauptstr. 97, 63928 Eichenbühl |
Telefon: | 09371972015 |
Fax: | 09371972020 |
E-Mail: | lothar.eckstein@eichenbuehl.de |
Anschrift: | Große Maingasse 1, 63927 Bürgstadt |
Telefon: | 09371973828 |
Fax: | 093716500507 |
E-Mail: | poststelle@buergstadt.de |
Anschrift: | Amorbacher Str. 1, 63936 Schneeberg |
Telefon: | 09373973940 |
Fax: | 09373973951 |
E-Mail: | gemeinde@schneeberg-odenwald.de |
Anschrift: | Hauptstr. 59, 63937 Weilbach |
Telefon: | 09373971913 |
Fax: | 09373971910 |
E-Mail: | info@weilbach.de |
Anschrift: | Kellereigasse 1, 63916 Amorbach |
Telefon: | 0937320934 |
Fax: | 0937320933 |
E-Mail: | info@stadt-amorbach.de |
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Miltenberg im gleichnamigen Landkreis gehört seit 1816 zu Bayern und liegt zwischen Spessart und Odenwald am Fränkischen Rotwein Wanderweg. Schon 1237 wurde Miltenberg aber urkundlich erwähnt. Zahlreiche...
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Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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